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Amtlicher Handel



Amtlicher Handel  
Amtlicher Handel: Strenge Publikationspflicht
 
Der amtliche Handel

Der Begriff „amtlicher Handel“ klingt in vielen Ohren urdeutsch, und nach viel Bürokratie - alles ist geregelt und vorgeschrieben im deutschen Wertpapierhandelsgesetz. Die Ausführung des amtlichen Handels sieht auf Bildern aber vollkommen anders aus. Das Parkett - viele Menschen, hektisches Telefonieren und Geschreie - das ist ein Teil des amtlichen Handels. Der andere Teil läuft über ein spezielles Programm des Computers.

Amtlicher Handel: Streng reguliert

In Wirklichkeit ist der Amtliche Handel, ein durch die EU regulierter Teil des Aktienhandels an den Börsen. Die, an den Börsen gehandelten, Unternehmensaktien unterliegen einer strengen Publikationspflicht und müssen vor dem Börsengang strenge Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss das Unternehmen seit mindestens drei Jahren bestehen und ein sogenanntes „Zulassungsprospekt“ mit Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Kapitalflussrechnung für mindestens drei Jahre vorlegen können. Weiterhin müssen mindestens das Unternehmen mindesten 1,25 Millionen Euro wert sein, den Wert in mindesten 10.000 Aktien aufteilen und davon 25% an das Publikum (jeden Kaufwilligen, solange der Vorrat reicht). Hat ein Unternehmen diese Prozedur erfolgreich hinter sich gebracht, dann unterliegt es weiteren Verpflichtungen. Das Unternehmen muss Informationen mit Äderungen, die den Wert der Aktie betreffen, umgehend publik machen, dafür stehen verschieden Börsenzeitungen die täglich, wöchentlich und zweimonatlich erscheinen zur Verfügung. Des Weiteren muss ein Jahresabschlussberichten, sowie ein Zwischenbericht für die ersten sechs Monate eines Jahres veröffentlicht werden.

Amtlicher Handel in der Praxis

In der Praxis bedeutet das: Eine Firma wird gegründet und hat nach drei Jahren einen Verkaufswert von 2 Millionen Euro. Dann kann diese Firma in eine AG umgewandelt werden. Dafür werden die 2 Millionen Wert auf 10.000 Aktien verteilt. Nach Adam Riese bedeutet das, jede Aktie besitzt einen Preis von 200 Euro. Von den gesamten Aktien müssen mindestens 25% frei verkauft werden, dann besitzt die Firma nach Erfüllung dieser Voraussetzung noch 7500 Aktien, und damit die Aktienmehrheit. Die übrigen 2500 Aktien wurden verstreut verkauft. Damit besitzt die AG nun Geld, um neue Investitionen zu tätigen und Teilhaber, die ein Stück vom Gewinn haben wollen. Die neue AG muss im ersten Halbjahr den Bericht vorlegen, wie es geschäftlich im vergangenen Jahr gelaufen ist, und welcher Gewinn oder Verlust erzielt wurde. Zusätzlich muss auch eine Prognose für das laufende Geschäftsjahr erfolgen. Die Informationen, ob Aufträge geplatzt sind oder ein neues Produkt Fehler aufweist, wie zum Beispiel bei Airbus, müssen sofort veröffentlicht werden. Der zu erwartende Gewinn wird dadurch kleiner, und demzufolge sinkt der Preis der Aktie.

Gehandelt werden Aktien von amtlich bestellten Maklern, dass bedeutet – diese sind vereidigt und durch die Börsenaufsicht bestellt. Die aus Filmen so beliebte Darstellung, dass der Makler Informationen zurückhält oder zu seinem Vorteil einsetzt, entspringen wohl eher einer Wunschvorstellung.

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