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Amtlicher Handel
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| Amtlicher Handel:
Strenge Publikationspflicht |
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Der amtliche Handel
Der Begriff „amtlicher Handel“ klingt in vielen
Ohren urdeutsch, und nach viel Bürokratie - alles ist geregelt
und vorgeschrieben im deutschen Wertpapierhandelsgesetz. Die
Ausführung des amtlichen Handels sieht auf Bildern aber
vollkommen anders aus. Das Parkett - viele Menschen, hektisches
Telefonieren und Geschreie - das ist ein Teil des amtlichen Handels.
Der andere Teil läuft über ein spezielles Programm
des Computers.
Amtlicher Handel: Streng
reguliert
In Wirklichkeit ist der Amtliche Handel, ein durch die EU regulierter
Teil des Aktienhandels an den Börsen. Die, an den
Börsen gehandelten, Unternehmensaktien unterliegen einer
strengen Publikationspflicht und müssen vor dem
Börsengang strenge Zulassungsvoraussetzungen
erfüllen. Unter anderem muss das Unternehmen seit mindestens
drei Jahren bestehen und ein sogenanntes
„Zulassungsprospekt“ mit Bilanzen, Gewinn- und
Verlustrechnung, sowie Kapitalflussrechnung für mindestens
drei Jahre vorlegen können. Weiterhin müssen
mindestens das Unternehmen mindesten 1,25 Millionen Euro wert sein, den
Wert in mindesten 10.000 Aktien aufteilen und davon 25% an das Publikum
(jeden Kaufwilligen, solange der Vorrat reicht). Hat ein Unternehmen
diese Prozedur erfolgreich hinter sich gebracht, dann unterliegt es
weiteren Verpflichtungen. Das Unternehmen muss Informationen mit
Äderungen, die den Wert der Aktie betreffen, umgehend publik
machen, dafür stehen verschieden Börsenzeitungen die
täglich, wöchentlich und zweimonatlich erscheinen zur
Verfügung. Des Weiteren muss ein Jahresabschlussberichten,
sowie ein Zwischenbericht für die ersten sechs Monate eines
Jahres veröffentlicht werden.
Amtlicher Handel in der
Praxis
In der Praxis bedeutet das: Eine Firma wird gegründet und hat
nach drei Jahren einen Verkaufswert von 2 Millionen Euro. Dann kann
diese Firma in eine AG umgewandelt werden. Dafür werden die 2
Millionen Wert auf 10.000 Aktien verteilt. Nach Adam Riese bedeutet
das, jede Aktie besitzt einen Preis von 200 Euro. Von den gesamten
Aktien müssen mindestens 25% frei verkauft werden, dann
besitzt die Firma nach Erfüllung dieser Voraussetzung noch
7500 Aktien, und damit die Aktienmehrheit. Die übrigen 2500
Aktien wurden verstreut verkauft. Damit besitzt die AG nun Geld, um
neue Investitionen zu tätigen und Teilhaber, die ein
Stück vom Gewinn haben wollen. Die neue AG muss im ersten
Halbjahr den Bericht vorlegen, wie es geschäftlich im
vergangenen Jahr gelaufen ist, und welcher Gewinn oder Verlust erzielt
wurde. Zusätzlich muss auch eine Prognose für das
laufende Geschäftsjahr erfolgen. Die Informationen, ob
Aufträge geplatzt sind oder ein neues Produkt Fehler aufweist,
wie zum Beispiel bei Airbus, müssen sofort
veröffentlicht werden. Der zu erwartende Gewinn wird dadurch
kleiner, und demzufolge sinkt der Preis der Aktie.
Gehandelt werden Aktien von amtlich bestellten Maklern, dass bedeutet
– diese sind vereidigt und durch die Börsenaufsicht
bestellt. Die aus Filmen so beliebte Darstellung, dass der Makler
Informationen zurückhält oder zu seinem Vorteil
einsetzt, entspringen wohl eher einer Wunschvorstellung.
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