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| Aktiva:
Vermögensgüter und Forderungen |
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Aktiva
Die Aktiva sind Bestandteil einer in Kontenform aufgestellten Bilanz
eines Wirtschaftssubjekts. Sie zeigen in der Regel auf der linken Seite
einer Bilanz, der Aktivseite, die Verwendung von Finanzmitteln auf,
wohingegen die Passiva die Herkunft von Kapital ausweisen. Sie
informieren über die Zusammensetzung des Vermögens
eines Unternehmens zu einem Stichtag und gegebenenfalls über
den Bilanzverlust eines Geschäftsjahres. Die Summe aller
Aktiva ergibt die so genannte Bilanzsumme, die gleich der Summe aller
Passiva ist.
Aktiva:
Vermögensgüter & Forderungen
Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung setzen die Aktiva
sich aus Vermögensgütern und Forderungen zusammen. In
Bezug auf Unternehmen lassen die Aktiva sich in die Hauptposten
Anlagevermögen, Umlaufvermögen und aktive
Rechnungsabgrenzungsposten unterteilen.
Das Anlagevermögen beinhaltet längerfristig gebundene
Unternehmensmittel, also Gegenstände mit der Bestimmung,
dauerhaft im Geschäftsbetrieb zu dienen. Dies umfasst vor
allem die produktionsrelevante Infrastruktur, Immobilien und Maschinen,
aber auch Finanzanlagen mit dauerhaftem Charakter, etwa langfristige
Anleihen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen. Weiterhin werden
immaterielle Vermögensgegenstände wie
käuflich erworbene Lizenzen, Patente oder gehaltene
Markenrechte im Anlagevermögen beschrieben. Ausgeschlossen
sind unentgeltlich erworbene immaterielle Gegenstände,
für die kein Aktivposten angesetzt werden kann.
Die in Unternehmensbesitz befindlichen wirtschaftlichen Rechte zur
kurzfristigen und wiederkehrenden Verwendung werden im
Umlaufvermögen angezeigt, insbesondere Konten,
Bargeldbestände und kurzfristig auflösbare
Finanzanlagen. Weitere Teile des Umlaufvermögens sind die
Vorprodukte und Rohstoffe als Produktionsbestandteile sowie kurzfristig
liquidierbare Bestände von fertig gestellten Produkten.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten sind solche Ausgaben, die vor dem
Rechnungsabschlusstag getätigt wurden, aber Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum darüber hinaus
bedeuten. Damit sind zum Beispiel im Voraus getätigte Miet-
oder Pachtzahlungen gemeint.
Gegebenenfalls sind den Aktiva weitere Posten hinzuzufügen,
wenn die vorgeschriebenen Posten bestimmte Besonderheiten nicht
abdeckt. Das trifft etwa auf die so genannten Bilanzierungshilfen zu.
Im Zuge der Bilanzanalyse werden die Aktiva und besonders das
Verhältnis der jeweiligen Aktivposten zu den entsprechenden
Passivposten beurteilt. Die Aktivseite selbst lässt kaum
Rückschlüsse auf die Ertragsfähigkeit und
Stabilität eines Unternehmens zu. Die Zukunftsaussichten eines
Wirtschaftssubjekts lassen sich nur über eine
Gegenüberstellung von Rechten und Verpflichtungen
verlässlich prognostizieren.
Das wichtigste Beurteilungskriterium ist dabei die Finanzierung des
Anlagevermögens unter der Voraussetzung, dass kurzfristig
aufgebrachtes Fremdkapital nicht für langfristige
Investitionen verwendet werden darf, da der Rückzahlung dieses
Fremdkapitals Vorrang vor der Nutzung der erworbenen Rechte
eingeräumt wird. Allgemeine Prinzipien zur Bewertung von
Aktiva lassen sich darüber hinaus schwer formulieren, da ihre
Aufteilung stark von Faktoren wie Unternehmensgröße
und Branche abhängt. Lediglich die Gegenüberstellung
von Unternehmen ähnlicher Größe aus
derselben Branche ermöglicht Rückschlüsse
auf die Solidität des jeweiligen Unternehmens.
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