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Aktiva



Aktiva  
Aktiva: Vermögensgüter und Forderungen
 
Aktiva

Die Aktiva sind Bestandteil einer in Kontenform aufgestellten Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. Sie zeigen in der Regel auf der linken Seite einer Bilanz, der Aktivseite, die Verwendung von Finanzmitteln auf, wohingegen die Passiva die Herkunft von Kapital ausweisen. Sie informieren über die Zusammensetzung des Vermögens eines Unternehmens zu einem Stichtag und gegebenenfalls über den Bilanzverlust eines Geschäftsjahres. Die Summe aller Aktiva ergibt die so genannte Bilanzsumme, die gleich der Summe aller Passiva ist.

Aktiva: Vermögensgüter & Forderungen

Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung setzen die Aktiva sich aus Vermögensgütern und Forderungen zusammen. In Bezug auf Unternehmen lassen die Aktiva sich in die Hauptposten Anlagevermögen, Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten unterteilen.

Das Anlagevermögen beinhaltet längerfristig gebundene Unternehmensmittel, also Gegenstände mit der Bestimmung, dauerhaft im Geschäftsbetrieb zu dienen. Dies umfasst vor allem die produktionsrelevante Infrastruktur, Immobilien und Maschinen, aber auch Finanzanlagen mit dauerhaftem Charakter, etwa langfristige Anleihen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen. Weiterhin werden immaterielle Vermögensgegenstände wie käuflich erworbene Lizenzen, Patente oder gehaltene Markenrechte im Anlagevermögen beschrieben. Ausgeschlossen sind unentgeltlich erworbene immaterielle Gegenstände, für die kein Aktivposten angesetzt werden kann.

Die in Unternehmensbesitz befindlichen wirtschaftlichen Rechte zur kurzfristigen und wiederkehrenden Verwendung werden im Umlaufvermögen angezeigt, insbesondere Konten, Bargeldbestände und kurzfristig auflösbare Finanzanlagen. Weitere Teile des Umlaufvermögens sind die Vorprodukte und Rohstoffe als Produktionsbestandteile sowie kurzfristig liquidierbare Bestände von fertig gestellten Produkten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten sind solche Ausgaben, die vor dem Rechnungsabschlusstag getätigt wurden, aber Aufwand für einen bestimmten Zeitraum darüber hinaus bedeuten. Damit sind zum Beispiel im Voraus getätigte Miet- oder Pachtzahlungen gemeint.

Gegebenenfalls sind den Aktiva weitere Posten hinzuzufügen, wenn die vorgeschriebenen Posten bestimmte Besonderheiten nicht abdeckt. Das trifft etwa auf die so genannten Bilanzierungshilfen zu.

Im Zuge der Bilanzanalyse werden die Aktiva und besonders das Verhältnis der jeweiligen Aktivposten zu den entsprechenden Passivposten beurteilt. Die Aktivseite selbst lässt kaum Rückschlüsse auf die Ertragsfähigkeit und Stabilität eines Unternehmens zu. Die Zukunftsaussichten eines Wirtschaftssubjekts lassen sich nur über eine Gegenüberstellung von Rechten und Verpflichtungen verlässlich prognostizieren.

Das wichtigste Beurteilungskriterium ist dabei die Finanzierung des Anlagevermögens unter der Voraussetzung, dass kurzfristig aufgebrachtes Fremdkapital nicht für langfristige Investitionen verwendet werden darf, da der Rückzahlung dieses Fremdkapitals Vorrang vor der Nutzung der erworbenen Rechte eingeräumt wird. Allgemeine Prinzipien zur Bewertung von Aktiva lassen sich darüber hinaus schwer formulieren, da ihre Aufteilung stark von Faktoren wie Unternehmensgröße und Branche abhängt. Lediglich die Gegenüberstellung von Unternehmen ähnlicher Größe aus derselben Branche ermöglicht Rückschlüsse auf die Solidität des jeweiligen Unternehmens.

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