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Aktiengesellschaft



Aktiengesellschaft  
Aktiengesellschaft: Rechtsform und Investmentobjekt
 
Aktiengesellschaft / Aktiengesellschaften

Aktiengesellschaften (AGs) sind Handelsgesellschaften mit eigener juristischer Persönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Eine AG ist eine privatrechtliche Vereinigung, deren Aufgabe der Betrieb des Unternehmens ist. Sie ist eine auf Mitgliedschaft basierende Körperschaft und rechtsfähige rechtliche Einheit. Ihre durch die Mitgliedschaft entstehenden Rechte, insbesondere ihr Stimmrecht, nehmen Aktionäre in der Regel im Rahmen von Aktionärsversammlungen wahr.

Als Kapitalgesellschaften fußen AGs auf einem bestimmten Grundkapital, dessen Anteilseigner nur mit ihrer Kapitaleinlage haften. Dieses Grundkapital kann durch Bareinlagen oder durch Sacheinlagen in Form nichtgeldlicher Vermögenswerte aufgebracht werden und darf in Deutschland einen Mindestbetrag von 50.000 Euro nicht unterschreiten. Im Gegensatz zum Grundkapital unterliegt das Gesellschaftsvermögen auf Grund der Geschäftstätigkeit ständiger Veränderung, die sich in der Bilanz niederschlägt. Nur über eine Kapitalerhöhung kann eine AG sich zusätzliches Grundkapital verschaffen.

Zumeist werden Aktien in Form von Aktienbriefen veräußert. In der Regel sind diese Aktien durch den Besitzer übertragbar, was je nach Ausgestaltung der AG allerdings eingeschränkt werden kann. Es wird zwischen Nennbetragsaktien, die auf einen bestimmten Nennwert lauten, und Stückaktien, auf denen ein gewisser prozentualer Anteil am Grundkapital des Unternehmens ausgewiesen ist, unterschieden. Die Papiere von Aktiengesellschaften sind jedoch nicht zwangsläufig an den Börsen verfügbar, vielmehr sind Börsennotierungen von Aktiengesellschaften eher die Ausnahme als die Regel.

Abgesehen von der Gründung einer eigenen AG ist es möglich, bereits bestehende Aktiengesellschaften, so genannte Vorratsgesellschaften, die seit ihrer Gründung keine Geschäftstätigkeiten vorgenommen haben, zu kaufen.

Die Geschäfte einer Aktiengesellschaft werden durch bestimmte Organe geführt:

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre bestellt und handelt in Eigenverantwortung, ist also nicht weisungsgebunden, unterliegt aber in der grundlegenden Ausrichtung seiner Entscheidungen der Kontrolle des Aufsichtsrates. Dem Vorstand obliegen die Geschäftsführung, die Vertretung der AG und die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten.

Der Aufsichtsrat wählt die Vorstandsmitglieder und überwacht die Ausrichtung der Vorstandsarbeit. Darüber hinaus vertritt er die Aktiengesellschaft gegenüber dem Vorstand. Der Aufsichtsrat wird paritätisch mit Anteilseignern und Arbeitnehmervertretern besetzt.

Die Hauptversammlung ist zuständig für Satzungsänderungen und entscheidet über Kapitalerhöhungen oder –herabsetzungen sowie über Auflösung, Fusion oder Umwandlung der AG. Sie ernennt die Vertreter des Aufsichtsrates und bestimmt die Richtung der Gewinnverwendung.

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