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Aktiengesellschaft
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| Aktiengesellschaft:
Rechtsform und Investmentobjekt |
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Aktiengesellschaft /
Aktiengesellschaften
Aktiengesellschaften (AGs) sind Handelsgesellschaften mit eigener
juristischer Persönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen
an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Eine AG ist
eine privatrechtliche Vereinigung, deren Aufgabe der Betrieb des
Unternehmens ist. Sie ist eine auf Mitgliedschaft basierende
Körperschaft und rechtsfähige rechtliche Einheit.
Ihre durch die Mitgliedschaft entstehenden Rechte, insbesondere ihr
Stimmrecht, nehmen Aktionäre in der Regel im Rahmen von
Aktionärsversammlungen wahr.
Als Kapitalgesellschaften fußen AGs auf einem bestimmten
Grundkapital, dessen Anteilseigner nur mit ihrer Kapitaleinlage haften.
Dieses Grundkapital kann durch Bareinlagen oder durch Sacheinlagen in
Form nichtgeldlicher Vermögenswerte aufgebracht werden und
darf in Deutschland einen Mindestbetrag von 50.000 Euro nicht
unterschreiten. Im Gegensatz zum Grundkapital unterliegt das
Gesellschaftsvermögen auf Grund der
Geschäftstätigkeit ständiger
Veränderung, die sich in der Bilanz niederschlägt.
Nur über eine Kapitalerhöhung kann eine AG sich
zusätzliches Grundkapital verschaffen.
Zumeist werden Aktien in Form von Aktienbriefen
veräußert. In der Regel sind diese Aktien durch den
Besitzer übertragbar, was je nach Ausgestaltung der AG
allerdings eingeschränkt werden kann. Es wird zwischen
Nennbetragsaktien, die auf einen bestimmten Nennwert lauten, und
Stückaktien, auf denen ein gewisser prozentualer Anteil am
Grundkapital des Unternehmens ausgewiesen ist, unterschieden. Die
Papiere von Aktiengesellschaften sind jedoch nicht
zwangsläufig an den Börsen verfügbar,
vielmehr sind Börsennotierungen von Aktiengesellschaften eher
die Ausnahme als die Regel.
Abgesehen von der Gründung einer eigenen AG ist es
möglich, bereits bestehende Aktiengesellschaften, so genannte
Vorratsgesellschaften, die seit ihrer Gründung keine
Geschäftstätigkeiten vorgenommen haben, zu kaufen.
Die Geschäfte
einer Aktiengesellschaft werden durch bestimmte Organe
geführt:
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für maximal fünf
Jahre bestellt und handelt in Eigenverantwortung, ist also nicht
weisungsgebunden, unterliegt aber in der grundlegenden Ausrichtung
seiner Entscheidungen der Kontrolle des Aufsichtsrates. Dem Vorstand
obliegen die Geschäftsführung, die Vertretung der AG
und die Aufstellung von Jahresabschlüssen und
Geschäftsberichten.
Der Aufsichtsrat wählt die Vorstandsmitglieder und
überwacht die Ausrichtung der Vorstandsarbeit.
Darüber hinaus vertritt er die Aktiengesellschaft
gegenüber dem Vorstand. Der Aufsichtsrat wird
paritätisch mit Anteilseignern und Arbeitnehmervertretern
besetzt.
Die Hauptversammlung ist zuständig für
Satzungsänderungen und entscheidet über
Kapitalerhöhungen oder –herabsetzungen sowie
über Auflösung, Fusion oder Umwandlung der AG. Sie
ernennt die Vertreter des Aufsichtsrates und bestimmt die Richtung der
Gewinnverwendung.
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