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Aktiengesetz (AktG)



Aktiengesetz AktG  
AktG - das Aktiengesetz
 
AktG – Das deutsche Aktiengesetz

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) ist seit dem 1. Januar 1966 in Kraft und regelt die Rechten und Pflichten der Aktiengesellschaften und deren Aktionäre.

Ferner ist das AktG die Grundlage für die Gründung, Verfassung, Hauptversammlung und die Auflösung von Aktiengesellschaften. Das Aktiengesetz umfasst insgesamt 410 Paragraphen und enthält ab § 399 ff auch Straf- und Bußgeldvorschriften.

AktG: Die Unterteilung des Aktiengesetzes

Das AktG wird in insgesamt achtzehn verschiedene Bereiche unterteilt. Als erster Abschnitt sind die Allgemeinen Vorschriften vorhanden (§ 1-22), gefolgt von Abschnitt über die Gründung der Gesellschaft. Dort werden z.B. die Voraussetzungen beschrieben, unter denen eine Aktiengesellschaft gegründet werden kann, wie z.B. Mindestkapital, Mindestanzahl an Teilhabern, Rechtsvorschriften etc..

In den weiteren Abschnitten regelt das AktG u.a. die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die Verfassung der Aktiengesellschaft, Rechnungslegung und Gewinnverwendung, Satzungsänderungen, Auflösung der Gesellschaft, Beteiligungsverhältnisse u.v.m..

Eine ganz wichtige Funktion des Aktiengesetzes ist natürlich auch die Regelung der Rechte und Pflichten des Aktionärs.
Die wichtigsten Aktionärsrechte sind das Stimmrecht bei der jährlichen Hauptversammlung, und das Recht auf Dividendenzahlung, falls die Ausschüttung einer solchen bei der Hauptversammlung beschlossen worden ist. Ferner haben Sie als Aktionär auch ein Anrecht auf Anteil am Liquidationserlös bei der Auflösung der Aktiengesellschaft.

Rechtlich gesehen ist der Aktionär ein Teilhaber der Aktiengesellschaft. Er erwirbt mit dem Kauf der Aktien einen Anteil am Gesamtvermögen der AG in Höhe des auf der Aktie verbrieften Nominalbetrages (nicht des Kurswertes !) und ist mit diesem Nominalwert am Grundkapital der AG beteiligt.

Ein sehr praxisorientierter Teil des AktG ist der Abschnitt, in dem es um die Voraussetzungen geht, unter denen die Aktie am Börsenhandel zugelassen wird (z.T. auch Börsengesetz). Diese Zulassung zum Amtlichen Handel, Geregelten Markt oder den Freiverkehr ist überhaupt die Grundlage, dass Sie als Anleger die Aktien erwerben können.

Insgesamt ist das deutsche AktG also sehr umfassend und enthält viele Regelungen, Bestimmungen und Verordnungen , die die rechte und Pflichten der Aktionäre und der Aktiengesellschaften regeln, um einen möglichst reibungslosen Verlauf des Aktienmarktes zu gewährleisten.

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