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Aktiengesetz (AktG)
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AktG – Das
deutsche Aktiengesetz
Das deutsche Aktiengesetz (AktG) ist seit dem 1. Januar 1966 in Kraft
und regelt die Rechten und Pflichten der Aktiengesellschaften und deren
Aktionäre.
Ferner ist das AktG die Grundlage für die Gründung,
Verfassung, Hauptversammlung und die Auflösung von
Aktiengesellschaften. Das Aktiengesetz umfasst insgesamt 410
Paragraphen und enthält ab § 399 ff auch Straf- und
Bußgeldvorschriften.
AktG: Die Unterteilung
des Aktiengesetzes
Das AktG wird in insgesamt achtzehn verschiedene Bereiche unterteilt.
Als erster Abschnitt sind die Allgemeinen Vorschriften vorhanden
(§ 1-22), gefolgt von Abschnitt über die
Gründung der Gesellschaft. Dort werden z.B. die
Voraussetzungen beschrieben, unter denen eine Aktiengesellschaft
gegründet werden kann, wie z.B. Mindestkapital, Mindestanzahl
an Teilhabern, Rechtsvorschriften etc..
In den weiteren Abschnitten regelt das AktG u.a. die
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und deren Gesellschafter,
die Verfassung der Aktiengesellschaft, Rechnungslegung und
Gewinnverwendung, Satzungsänderungen, Auflösung der
Gesellschaft, Beteiligungsverhältnisse u.v.m..
Eine ganz wichtige Funktion des Aktiengesetzes ist natürlich
auch die Regelung der Rechte und Pflichten des Aktionärs.
Die wichtigsten Aktionärsrechte sind das Stimmrecht bei der
jährlichen Hauptversammlung, und das Recht auf
Dividendenzahlung, falls die Ausschüttung einer solchen bei
der Hauptversammlung beschlossen worden ist.
Ferner haben Sie als Aktionär auch ein Anrecht auf Anteil am
Liquidationserlös bei der Auflösung der
Aktiengesellschaft.
Rechtlich gesehen ist der Aktionär ein Teilhaber der
Aktiengesellschaft. Er erwirbt mit dem Kauf der Aktien einen Anteil am
Gesamtvermögen der AG in Höhe des auf der Aktie
verbrieften Nominalbetrages (nicht des Kurswertes !) und ist mit diesem
Nominalwert am Grundkapital der AG beteiligt.
Ein sehr praxisorientierter Teil des AktG ist der Abschnitt, in dem es
um die Voraussetzungen geht, unter denen die Aktie am
Börsenhandel zugelassen wird (z.T. auch
Börsengesetz). Diese Zulassung zum Amtlichen Handel,
Geregelten Markt oder den Freiverkehr ist überhaupt die
Grundlage, dass Sie als Anleger die Aktien erwerben können.
Insgesamt ist das deutsche AktG also sehr umfassend und
enthält viele Regelungen, Bestimmungen und Verordnungen , die
die rechte und Pflichten der Aktionäre und der
Aktiengesellschaften regeln, um einen möglichst reibungslosen
Verlauf des Aktienmarktes zu gewährleisten.
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