|
|
|
 |
|
Home
>
Wissen
>
Börsenlexikon
>
Agio
|
|
 |
Agio
Der Begriff "Agio" (das) ist aus dem romanischen Sprachraum entlehnt
und bedeutet so viel wie "Aufgeld". Im Wertpapier-, Aktien- und
Genussrechthandel ist es üblich, so ein Aufgeld oder auch so
einen Ausgabeaufschlag zu erheben, der den Nennwert der Wertpapiers,
der Aktie oder der Genussrechte o. Ä. übersteigt. Im
Grunde genommen ist das Agio also eine Gebühr, die das
Kreditinstitut erhebt. Diese Gebühr liegt in der Regel im
unteren einstelligen Prozentbereich. Ein Beispiel: Wenn eine Aktie
einen Nennwert von 100 Euro besitzt und das Agio 2,5 Prozent
beträgt, muss der Zeichner 102,50 Euro für die Aktie
bezahlen. Der Aktienwert beträgt nur 100 Euro, je nach Kurs
der Aktie steigt oder fällt ihr Wert nun vom Ausgangswert 100
Euro aus. Die 2,50 Euro spielen keine Rolle mehr für den
Aktieninhaber. Entsprechend lassen sich alle Agio-Werte je nach ihrem
Prozentsatz von den jeweiligen Nennwerten errechnen. Wenn jemand zum
Beispiel Genussrechte an einem Unternehmen in Höhe von 3000
Euro erwirbt, und 5 Prozent Agio zahlt (was sehr viel wäre),
muss er insgesamt 3150 Euro überweisen, um mit 3000 Euro an
dem Unternehmen beteiligt zu sein.
Agio vs. Disagio
Das Gegenteil von Agio ist Disagio. Darunter ist ein negatives Aufgeld
zu verstehen, das ebenfalls zugunsten der Bank geht. Wenn ein Bankkunde
ein Darlehen aufnimmt, z. B. in Höhe von 10000 Euro und die
Bank 2 Prozent Disagio berrechnet, bedeutet das, dass der Kreditnehmer
nur 9800 Euro ausbezahlt bekommt und die Bank 200 Euro der
Darlehenssumme für sich behält. Die Darlehenssumme
beträgt aber nichtsdestotrotz volle 10000 Euro und muss voll
verzinst zurückgezahlt werden.
Wenn man die Wahl zwischen einem Aufgeld und einem Abgeld (Disagio)
hat, ist das Disagio auf jeden Fall die ungünstigere Variante.
Denn dieses Geld, das das Kreditunternehmen als Gebühr
einbehält, der Darlehensnehmer also gar nicht ausbezahlt
bekommt, muss dieser trotzdem mit Zinsen zurückbezahlen.
Beim Agio ist demgegenüber nur der reine Betrag des Agios zu
leisten und nicht noch eventuelle Zinsen. Allerdings zahlt die Bank
ihrerseits ihrem Kunden auch keine Zinsen auf das Agio.
|
| Seite:
1 |
3828
mal gelesen |
|
|
 |
| |
Agio
Weitere Artikel
Aktiengesetz (AktG)
Aktie
Aktienanalyse
Advance-Decline
Absicherung
Abschreibungen
Seitenübersicht:
Agio
|
|
 |
| |
|