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Abschreibungen
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| Abschreibungen:
Ausdruck des Wertverlustes |
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Abschreibungen
Unter Abschreibung wird der Wertverlust des
Unternehmensvermögens verstanden. Wertverluste können
auf spezielle Gründe – wie beispielsweise
Schäden durch Unfälle, Preisverfälle o.
ä. – oder auf allgemeine Gründe –
wie etwa Verschleiß von Produktionsgeräten
– zurückzuführen sein. Die aus
betriebswirtschaftlicher Sichtweise ermittelte Abschreibung wird im
Rahmen der Gewinnermittlung als Aufwand angesehen.
Die Vornahme von Abschreibungen hat den Zweck, ständig den
momentanen Wert des Betriebsvermögens ermitteln zu
können. Dabei werden Wertverluste buchhalterisch in
Preiskalkulationen einbezogen, da Abschreibungen in ihrer Eigenschaft
als so genannte Betriebsausgaben vor allem die Höhe der auf
den Unternehmensgewinn anfallenden Steuern positiv beeinflussen.
Außerdem haben sie im Rahmen der Handelsbilanz Wirkung auf
den Wertansatz von Vermögensgegenständen, da diese
maximal mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden
dürfen. Der durch Abschreibungen festgestellte Wertverlust
wirkt sich auf diesen Ansatz aus.
Abschreibungen: Ausdruck
des Wertverzehrs
Abschreibungen können sich auf das Anlagevermögen und
das Umlaufvermögen eines Unternehmens beziehen. Werte aus dem
Anlagevermögen sind in der Regel langfristig nutzbar. Durch
Abschreibungen müssen diese nicht im Anschaffungs- oder
Herstellungsjahr als Aufwendungen verbucht werden. Der Wertverzehr
kommt zum Ausdruck, indem die Buchung von Gegenständen aus dem
Anlagevermögen durch Abschreibungen auf die gesamte
Nutzungsdauer verteilt wird. Der Wert von Gegenständen des
Umlaufvermögens nimmt durch Zeit und Nutzungsdauer nicht ab.
Deshalb sind für diese Werte nur Teilabschreibungen
möglich.
Abschreibungsursachen können plan- und
außerplanmäßig vorgenommen werden.
Generell zum Wertverlust führen und
planmäßig abzuschreiben sind etwa
verbrauchsbedingte, zeitlich, ökonomisch und juristisch
bedingte Ursachen. Im Falle zum Beispiel von Unfallschäden
sind alternativ außerplanmäßige
Abschreibungen möglich.
Direkte &
indirekte Abschreibungen
Abschreibungen können in zwei Varianten vorgenommen werden.
Die direkte Abschreibung mindert den Wert des entsprechenden Postens
bilanztechnisch unmittelbar um den Betrag, der als Aufwand verbucht
ist, wodurch sich die Summe der Bilanz verringert. Bei der indirekten
Abschreibung wird dagegen ein Posten zur so genannten Wertberichtigung
ausgezeichnet; die Bilanzsumme ist davon nicht betroffen.
Mit dem Nutzungsbeginn eines Gegenstandes zu Betriebszwecken wird die
Abschreibung erstmals vorgenommen. Ab dem Wegfall oder Ausscheiden
eines Wertes aus dem Betrieb sind Abschreibungen nicht mehr
möglich. In der Regel führen
planmäßige Abschreibungen dazu, dass im letzten Jahr
der Nutzung ein Gegenstand auf den Buchungswert 0 reduziert und damit
voll abgeschrieben ist.
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