Optionen verbriefen für den Käufer das Recht, den Basiswert (etwa eine Aktie) zum Basispreis zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Dieses Recht kann nur innerhalb einer gewissen Frist wahrgenommen werden - nämlich der Laufzeit. Für den Käufer der Option besteht keine Pflicht, dieses Recht wahrzunehmen. Im Gegensatz dazu ist der Verkäufer verpflichtet den Vertrag zu erfüllen, wenn der Käufer das verlangt.