Kapitalerhöhung bezeichnet die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft, die von der Hauptversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit beschlossen werden muß. Eine Kapitalerhöhung kann durch die Ausgabe von jungen Aktien geschehen oder indem Rücklagen der Gesellschaft in haftendes Grundkapital umgewandelt werden. Im letzteren Fall – der sogenannten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln – werden die Aktionäre durch Gratisaktien abgefunden.