HOME
   FORUM
   EINSTEIGER
   INTERVIEWS
   MäRKTE
   PSYCHOLOGIE
   TIPPS
   WISSEN
Börsenlexikon
   ÜBER UNS
   ZAHLEN & FAKTEN
   IMPRESSUM
 
Home > Wissen > Börsenlexikon >

Kapitalerhöhung



Kapitalerhöhung bezeichnet die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft, die von der Hauptversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit beschlossen werden muß. Eine Kapitalerhöhung kann durch die Ausgabe von jungen Aktien geschehen oder indem Rücklagen der Gesellschaft in haftendes Grundkapital umgewandelt werden. Im letzteren Fall – der sogenannten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln – werden die Aktionäre durch Gratisaktien abgefunden.

Autor:

Seite: 1 1013 mal gelesen

 
Kapitalerhöhung

Weitere Artikel

KGV
Konsolidierung
Limit
Insolvenz
Hauptversammlung
Greenshoe


Seitenübersicht:

Kapitalerhöhung

 
a SOFTCLICK venture | Impressum

Promi News | Sicherheit