Bei einem Aktiensplit erhält der Aktionär einer Gesellschaft für eine Aktie mehrere neue Aktien. Dabei findet keine Kapitalerhöhung statt. Es verringert sich somit der Anteil am Grundkapital, den eine Aktie verkörpert. Hatte eine Aktie zum Beispiel einen Nennwert von zehn Euro und wurde im Verhältnis 1:10 gesplitet, erhält der Aktionär für jede seiner Aktien zehn neue Aktien mit dem Nennwert von einem Euro. Diese Maßnahme wird vor allem von Aktiengesellschaften genutzt, deren Kurse stark gestiegen sind und die den Kurs optisch verbilligen möchten. Der Kurs verhält sich entsprechend dem Splitverhältnis. Wurde die Aktie aus obigem Beispiel vor dem Split mit einem Kurswert um 100 Euro gehandelt, wird sie nach dem Split bei rund zehn Euro notieren. Ein Aktiensplit ist allerdings nur eine "kosmetische" Maßnahme. Die Aktie wird dadurch nicht wirklich preiswerter. Zwar verringert sich der Kurswert der Aktie, jedoch steigt die ausgegebene Aktienzahl in gleichem Maße. Man muss also das gleiche Kapital aufwenden, um einen bestimmten Unternehmensanteil zur erwerben.