Als Hauptversammlung wird die Versammlung der Gesellschafter einer AG bezeichnet. Sie ist zugleich oberstes Beschlussorgan der Gesellschaft und verfügt zum Beispiel über die Bestellung des Aufsichtsrates, die Verwendung des Gewinns. Sie muss Kapitalerhöhungen oder Satzungänderungen genehmigen. Grundsätzlich ist jeder Aktionär stimmberechtigt (Ausnahme: stimmrechtslose Aktien). Er kann persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich durch seine Bank oder den Vertreter einer Aktionärsgemeinschaft vertreten lassen. Ordentliche Hauptversammlungen finden in der Regel einmal pro Jahr statt. Die Gesellschaft kann aber auch zu außerordentlichen Hauptversammlungen laden. Hierbei geht es oft um die Genehmigung dringender Kapitalmaßnahmen.