Der Geschäftsbericht einer Gesellschaft zählt zu den wichtigsten Informationsquellen für einen Aktionär. Er muss die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens zum Berichtszeitpunkt sowie deren zukünftige und vergangene Entwicklung darstellen. Dieser Bericht muss spätestens drei Monate nach Ablauf des entsprechenden Geschäftsjahres vorliegen und wird durch Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Geschäftsbericht beinhaltet unter anderem die Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Alle an deutschen Börsen notierten Unternehmen sind zur Veröffentlichung eines jährlichen Geschäftsberichtes verpflichtet.