Die so genannte Adhoc-Publizität, die in Paragraph 15 des Wertpapierhandelsgesetztes geregelt ist, umfasst Nachrichten über ein börsennotiertes Unternehmen, die zu einer erheblichen Kursbeeinflussung führen könnten. Unternehmen sind zu Veröffentlichung dieser Nachrichten verpflichtet, um den allen Marktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, gleichzeitig Kenntnis der enthaltenen Informationen zu erlangen und gegebenenfalls entsprechend reagieren zu können. Heute wird dies in der Regel durch eine Übermittlung über elektronische Systeme realisiert. Zu den häufigsten Informationen, die per Adhoc-Meldungen verbreitet werden, zählen Ergebnisberichte, Personalwechsel im Vorstand und Akquisitionsmeldungen.