HOME
   FORUM
   EINSTEIGER
   INTERVIEWS
   MäRKTE
   PSYCHOLOGIE
   TIPPS
   WISSEN
Börsenlexikon
   ÜBER UNS
   ZAHLEN & FAKTEN
   IMPRESSUM
 
Home > Wissen > Börsenlexikon >

EBITDA



EBITDA  
EBITDA: Einladung zur Schönrechnerrei?
 
EBITDA

Der EBITA wurde von Börsianer erdacht, um Unternehmen international miteinander vergleichen zu können. Der Hintergrund dafür sind unterschiedliche Steuern und Zinsen in den verschiedenen Ländern. Es sollte die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zeigen. Er ist eine Kennzahl die allein eigentlich keinerlei Aussagekraft haben sollte, sondern eher für die Buchhaltung von Bedeutung ist. Heute gehen besonders Manager mit dieser Zahl gerne hausieren, und sehen sie als positiven Beweis ihrer erfolgreichen Arbeit. Der EBITDA stieg unter ihrer Führung, aber was versteckt sich dahinter. Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation ist das, was sich hinter der Abkürzung EBITDA verbirgt. Es bedeutet übersetzt: Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Patente u.ä.). Im Ergebnis soll sich eine Kennzahl ergeben, die einen Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche ermöglicht. Die berechnetet Kenzahl ist umstritten, weil sie ein immenses potenzial zur Schönrechnung beinhaltet. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Zum Jahresüberschuss (Reingewinn) werden Steueraufwand, außerordentlicher Aufwand, Finanzaufwand und Abschreibungen auf Anlagevermögen addiert. Von diesem Zwischenergebnis werden die Steuererträge, außerordentlichen Erträge, Finanzerträge und Zuschreibungen zum Anlagevermögen wieder abgezogen. Das Ergebnis ist der EBITDA in allen Details berechnet. Einfach gesagt, werden vom gesamten Erlös nur die Betriebskosten abgezogen. Ein Unternehmen das eine schöne Zahl als EBITDA angibt, muss nicht rentabel sein. Sondern kann auch kurz vor dem Konkurs stehen.

In einfache Verhältnisse umgebrochen, würde das Jahreseinkommen nur um die Werbungskosten (Steuererklärung) und Essen gekürzt – dann wäre das der private EBITDA. Dabei sind keine Steuern, Kosten für Kredite, Haus, Auto – ebenfalls die Mehrwertsteuern für das Essen. Nach dieser Berechnung wäre jede Privatperson kreditwürdig.

Autor:

Seite: 1 3413 mal gelesen

 
EBITDA

Weitere Artikel

EBIT
Liste von Tests zur privaten Krankenversicherung
effektive Stücke
Effektivverzinsung
Dreifacher Hexensabbat


Seitenübersicht:

EBITDA

 
a SOFTCLICK venture | Impressum

Promi News | Sicherheit