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Doppelbesteuerungsabkommen
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| Doppelbesteuerungsabkommen:
Vermeidung der Doppelbesteuerung |
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Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird im Allgemeinen
als Doppelbesteuerungsabkommen bezeichnet. Der Vertrag wird zwischen
zwei Staaten geschlossen. Darin wird festgelegt, welche Steuer welchem
Land zustehen. Dies bezieht sich auf Einkünfte, die jeweils in
dem anderen Land erzielt wurden. Der Sinn dieses Abkommens liegt darin,
dass Personen und Firmen, nicht in zwei Ländern für
dieselbe Sache Steuern anfallen. Bereits in einem Staat gezahlte
Steuern, lassen sich in dem anderen Staat anrechnen, oder es erfolgt
eine Freistellung von Steuerzahlungen. Wo die Besteuerung erfolgt, wird
nach vier Prinzipien ermittelt. Das Wohnlandprinzip bedeutet, dass der
Wohnort ausschlaggebend ist, wo die Steuern gezahlt werden –
in Deutschland wohnhaft, dann werden die Steuern in Deutschland
entrichtet. Beim Quelllandprinzip werden die Steuern dort erhoben, wo
das Einkommen erzielt wurde – das Einkommen wurde in der
Schweiz erzielt, dann wird auch in der Schweiz versteuert. Das
Welteinkommensprinzip: der Steuerpflichtige erhält Einkommen
aus verschiedenen Ländern – die Summe der Einkommen
wird versteuert, in nur einem Land. Und zu guter Letzt, das
Territorialprinzip – das Einkommen wird in dem Land
versteuert, in welchem es erwirtschaftet wurde.
Doppelbesteuerungsabkommen
& Grenzgänger
Ein einfaches Beispiel sind Grenzgänger (Menschen im
Nachbarland arbeiten). Die Einkommenssteuer wird im allgemeinen bereits
vom Lohn einbehalten. Der Grenzgänger arbeitet in der Schweiz
und lebt in Deutschland. Theoretisch würde das Finanzamt in
Deutschland sein schweizerisches Nettogehalt noch einmal versteuern.
Keine erfreulichen Aussichten für den Arbeitenden. Bei Firmen
verhält es sich ähnlich, sie haben in verschiedenen
Ländern Niederlassungen. Dort fallen natürlich auch
Steuern an, und das deutsche Finanzamt will ebenfalls Steuern habe
– es würde sich für kein Unternehmen
lohnen, in einem anderen Land eine Niederlassung zu eröffnen,
wenn der Gewinn in zwei Länder versteuert wird. Das
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen solchen Staaten regelt, in welchem
der beiden Staaten die Steuer zu entrichten ist – dabei ist
es nicht möglich, für beide Staaten keine Steuern zu
zahlen. Die Verträge enthalten eine Rückfallklausel,
so dass sollte ein Quellland auf die Erhebung der Steuern verzichten
(um sich als Standort attraktiver zu machen), dann greift das
Wohnlandprinzip – die Steuern müssen entrichtet
werden.
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