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Dividende
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| Dividende:
Gewinnausschüttung für die Aktionäre |
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Mit Dividenden - und viel Freude daran! - hat zu tun, wer sich Besitzer
von Wertpapieren - Aktien, Fonds, Zertifikate, Genossenschaftsanteile -
nennen darf. Die Dividende kann als eine Art
„Gewinnbeteiligung
als Anteilseigner“ gesehen werden.
Genossenschaftsanteile können bei den Genossenschaftsbanken
oder
anderen Genossenschaften erworben werden, z. B. bei
Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Dividenden werden in regelmäßigen
Abständen jedem
Anteilsbesitzer -Besitzer einer Aktie, Besitzer von Fondsanteilen -
ausgezahlt, fachlich heißt dieses
Dividendenausschüttung.
Bei Deutschen Aktien erfolgt die Dividendenzahlung in der Regel einmal
jährlich. Bei manchen Europäischen Aktien (z. B.
Holländischen) wird sie zweimal jährlich gezahlt.
Amerikanische Aktiengesellschaften zahlen ihre Dividenden sogar einmal
pro Quartal.
Die Dividendenzahlung erfolgt bei den Fondsanteilen,
Genossenschaftsanteilen und manchen Arten Zertifikaten ebenfalls einmal
jährlich.
Die Höhe der
Dividende
Wann, wie hoch - und ob überhaupt? - eine Dividende
ausgeschüttet wird, wird bei der Hauptversammlung der AG, bzw.
Genossenschaft entschieden. Um eine Dividende pro Aktie zu bekommen,
muss der Inhaber am Tag der Hauptversammlung der AG die Aktien im Depot
haben. Wer an der Hauptversammlung der AG teilnehmen will, kann
(manchmal muss er sogar) seine Anteile für den Tag der
Hauptversammlung sperren lassen, er kann sie erst am Tag darauf
verkaufen.
Dividendenabschlag
Wichtig ist es zu wissen, dass der Kurs der Aktie, wie auch der des
Fonds nach der Ausschüttung um den Wert der Dividende
„fällt“! Der Kurs der Aktie steigt aber
vor der
Hauptversammlung der AG meist kräftig.
Über die Ausschüttung einer Dividende und deren
Höhe bei Fonds entscheiden die Manager der Fondsgesellschaft.
Die Form der Dividendenzahlung kann unterschiedlich sein. In der Regel
wird die gesamte Summe bar ausgeschüttet, d. h. bei einer
Dividende von 1 € und 100 Anteile bekommt der
Aktionär 100
€ gutgeschrieben, gleich am Tag nach der Hauptversammlung der
AG.
Manche Aktiengesellschaften schütten wahlweise Bargeld, oder
s. g.
„Neue Aktien“ aus: die gesamte Dividendensumme wird
in dem
Fall in der Form von neuen Aktien dem Depot gutgeschrieben. In dem
Beispiel würde der Anleger anstatt 100 € eine
bestimmte
Anzahl neue Akten – abhängig vom aktuellen Kurs -
gutgeschrieben bekommen. Die neuen Aktien sind schon bei der
nächsten Dividendenzahlung dividendenberechtigt. Der Anleger
kann
selbst über die Art der Ausschüttung entscheiden. Er
muss
dieses der Depotführenden Bank bis zu einem vorgegebenen
Termin
mitteilen.
Die Fondsgesellschaften schütten auch nicht immer Bargeld aus,
sondern ebenfalls neue Fondsanteile. Das Ausschütten in Form
von
neuen Anteilen wird „Thesaurierung“ genannt. Bei
manchen
Fondsgesellschaften kann der Anleger auch selbst über die Art
der
Ausschüttung entscheiden.
Dividenden sind
steuerpflichtig
Die Dividenden sind einkommensteuerpflichtig, d. h. sie müssen
in
dem jeweiligen Freistellungsauftrag berücksichtigt werden. Bei
Aktien nur zur Hälfte der Gesamtsumme
(Halbeinkunftverfahren!),
bei Fonds ist es etwas komplizierter und von Fonds zu Fonds
unterschiedlich.
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