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Dividende



Dividende  
Dividende: Gewinnausschüttung für die Aktionäre
 
Mit Dividenden - und viel Freude daran! - hat zu tun, wer sich Besitzer von Wertpapieren - Aktien, Fonds, Zertifikate, Genossenschaftsanteile - nennen darf. Die Dividende kann als eine Art „Gewinnbeteiligung als Anteilseigner“ gesehen werden.

Genossenschaftsanteile können bei den Genossenschaftsbanken oder anderen Genossenschaften erworben werden, z. B. bei Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Dividenden werden in regelmäßigen Abständen jedem Anteilsbesitzer -Besitzer einer Aktie, Besitzer von Fondsanteilen - ausgezahlt, fachlich heißt dieses Dividendenausschüttung. Bei Deutschen Aktien erfolgt die Dividendenzahlung in der Regel einmal jährlich. Bei manchen Europäischen Aktien (z. B. Holländischen) wird sie zweimal jährlich gezahlt. Amerikanische Aktiengesellschaften zahlen ihre Dividenden sogar einmal pro Quartal.

Die Dividendenzahlung erfolgt bei den Fondsanteilen, Genossenschaftsanteilen und manchen Arten Zertifikaten ebenfalls einmal jährlich.

Die Höhe der Dividende

Wann, wie hoch - und ob überhaupt? - eine Dividende ausgeschüttet wird, wird bei der Hauptversammlung der AG, bzw. Genossenschaft entschieden. Um eine Dividende pro Aktie zu bekommen, muss der Inhaber am Tag der Hauptversammlung der AG die Aktien im Depot haben. Wer an der Hauptversammlung der AG teilnehmen will, kann (manchmal muss er sogar) seine Anteile für den Tag der Hauptversammlung sperren lassen, er kann sie erst am Tag darauf verkaufen.

Dividendenabschlag

Wichtig ist es zu wissen, dass der Kurs der Aktie, wie auch der des Fonds nach der Ausschüttung um den Wert der Dividende „fällt“! Der Kurs der Aktie steigt aber vor der Hauptversammlung der AG meist kräftig.

Über die Ausschüttung einer Dividende und deren Höhe bei Fonds entscheiden die Manager der Fondsgesellschaft.

Die Form der Dividendenzahlung kann unterschiedlich sein. In der Regel wird die gesamte Summe bar ausgeschüttet, d. h. bei einer Dividende von 1 € und 100 Anteile bekommt der Aktionär 100 € gutgeschrieben, gleich am Tag nach der Hauptversammlung der AG. Manche Aktiengesellschaften schütten wahlweise Bargeld, oder s. g. „Neue Aktien“ aus: die gesamte Dividendensumme wird in dem Fall in der Form von neuen Aktien dem Depot gutgeschrieben. In dem Beispiel würde der Anleger anstatt 100 € eine bestimmte Anzahl neue Akten – abhängig vom aktuellen Kurs - gutgeschrieben bekommen. Die neuen Aktien sind schon bei der nächsten Dividendenzahlung dividendenberechtigt. Der Anleger kann selbst über die Art der Ausschüttung entscheiden. Er muss dieses der Depotführenden Bank bis zu einem vorgegebenen Termin mitteilen.

Die Fondsgesellschaften schütten auch nicht immer Bargeld aus, sondern ebenfalls neue Fondsanteile. Das Ausschütten in Form von neuen Anteilen wird „Thesaurierung“ genannt. Bei manchen Fondsgesellschaften kann der Anleger auch selbst über die Art der Ausschüttung entscheiden.

Dividenden sind steuerpflichtig

Die Dividenden sind einkommensteuerpflichtig, d. h. sie müssen in dem jeweiligen Freistellungsauftrag berücksichtigt werden. Bei Aktien nur zur Hälfte der Gesamtsumme (Halbeinkunftverfahren!), bei Fonds ist es etwas komplizierter und von Fonds zu Fonds unterschiedlich.

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