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Disagio



Disagio  
Disago: Ausgabeaufschlag
 
Möchte jemand einen Kredit aufnehmen, Wertpapiere kaufen oder Devisen, dann wird ein Ausgabeabschlag fällig. In diesem Fall spricht man vom Disagio. Dieser wird vor Kauf bzw. Vertragsabschluß mit der Bank vereinbart. Zu Beginn der Darlehnnahme wird einmalig die Zahlung des Ausgabeabschlags erforderlich. Die Belastungen an Zinsen, die durch die Aufnahme des Darlehns entstehen und während der gesamten Laufzeit fällig werden, sollen dadurch niedriger gehalten werden.

Disagio beim Umtausch von Devisen

Für Devisen, die in der Regel für eine Urlaubsreise gekauft werden, wird durch das Geldinstitut ein Abschlag auf den realen Wechselkurs erhoben. Dieser beträgt meist zwischen 2-4 % des realen Wertes des Geldes. Soll eine Geldsorte für 100 Euro gekauft werden, erhält der Käufer nur die Devisen im Wert von 96-98 Euro, entsprechend des angegebenen Abschlages auf den nominalen Wert der Geldsorte. Allein die Zentrale Notenbank verkauft bzw. kauft Geldsorten zum realen Wechselkurz, d.h. ohne Auf- bzw. Abschlag.

Disagio beim Kauf von Wertpapieren

Beim Kauf von Wertpapieren wird ebenfalls meist ein Abschlag fällig. Hierdurch wird der Ertrag der Wertanlage für die gesamte Zeit der Anlage gemindert.Findet bei Aktien ein Kursrückgang statt, der die verschiedensten Ursachen haben kann, wird der Börsenkurs geringer bewertet, es erfolgt ein Abschlag.

Disagio bei Aufnahme eines Kredits

Wird beabsichtigt, einen Kredit bei einem Geldinstitut in Anspruch zu nehmen, so wird im Vorab der Disagio durch die kreditgebende Einrichtung festgelegt. Der Kreditnehmer muss eine Anleihe mit einem höheren Betrag aufnehmen und zurückzahlen, als ihm letztendlich ausgezahlt wird. Ein Vorteil dieser Abschlagszahlung ist, dass hierdurch ein niedrigerer Zinssatz für die monatliche Rate vereinbart werden kann, die es zurück zu zahlen gilt, als würde kein Disagio beschlossen. Beachtet werden sollte, dass während eines Vertragsabschlusses immer ein bestimmter Zeitraum festgelegt wird, für den diese fixierten Zinsen als sogenannte Zinsbindung gelten.

Steuerliche Wirkung des Disagios

Der Kreditnehmer sollte genau überlegen, ob es einen Vorteil darstellt, einen Kredit mit Abschlagszahlung in Anspruch zu nehmen. Hierbei ist eine mögliche steuerliche Geltendmachung zu prüfen. Zu beachten ist, dass für die gesamte vereinbarte Darlehenssumme Zinsen und Tilgung gezahlt werden muss, während nur der um den Abschlag minimierte Betrag zur Auszahlung gelangt. Das heißt z. B., ein Betrag von 95.000 Euro wird ausgezahlt, da der Abschlag (Disagio) bereits abgezogen wurde. Aber den Betrag von 100.000 Euro gilt es, zuzüglich Zinsen, an das Kreditinstitut zurück zu zahlen.

Das Gegenteil von Ausgabenabschlag (Disagio) ist der Ausgabenaufschlag (Agio).

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