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Disagio
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Möchte jemand einen Kredit aufnehmen, Wertpapiere kaufen oder
Devisen, dann wird ein Ausgabeabschlag fällig. In diesem Fall
spricht man vom Disagio. Dieser wird vor Kauf bzw.
Vertragsabschluß mit der Bank vereinbart.
Zu Beginn der Darlehnnahme wird einmalig die Zahlung des
Ausgabeabschlags erforderlich. Die Belastungen an Zinsen, die durch die
Aufnahme des Darlehns entstehen und während der gesamten
Laufzeit fällig werden, sollen dadurch niedriger gehalten
werden.
Disagio beim Umtausch von
Devisen
Für Devisen, die in der Regel für eine Urlaubsreise
gekauft werden, wird durch das Geldinstitut ein Abschlag auf den realen
Wechselkurs erhoben. Dieser beträgt meist zwischen 2-4 % des
realen Wertes des Geldes. Soll eine Geldsorte für 100 Euro
gekauft werden, erhält der Käufer nur die Devisen im
Wert von 96-98 Euro, entsprechend des angegebenen Abschlages auf den
nominalen Wert der Geldsorte. Allein die Zentrale Notenbank verkauft
bzw. kauft Geldsorten zum realen Wechselkurz, d.h. ohne Auf- bzw.
Abschlag.
Disagio beim Kauf von
Wertpapieren
Beim Kauf von Wertpapieren wird ebenfalls meist ein Abschlag
fällig. Hierdurch wird der Ertrag der Wertanlage für
die gesamte Zeit der Anlage gemindert.Findet bei Aktien ein
Kursrückgang statt, der die verschiedensten Ursachen haben
kann, wird der Börsenkurs geringer bewertet, es erfolgt ein
Abschlag.
Disagio bei Aufnahme
eines Kredits
Wird beabsichtigt, einen Kredit bei einem Geldinstitut in Anspruch zu
nehmen, so wird im Vorab der Disagio durch die kreditgebende
Einrichtung festgelegt.
Der Kreditnehmer muss eine Anleihe mit einem höheren Betrag
aufnehmen und zurückzahlen, als ihm letztendlich ausgezahlt
wird. Ein Vorteil dieser Abschlagszahlung ist, dass hierdurch ein
niedrigerer Zinssatz für die monatliche Rate vereinbart werden
kann, die es zurück zu zahlen gilt, als würde kein
Disagio beschlossen. Beachtet werden sollte, dass während
eines Vertragsabschlusses immer ein bestimmter Zeitraum festgelegt
wird, für den diese fixierten Zinsen als sogenannte
Zinsbindung gelten.
Steuerliche Wirkung des
Disagios
Der Kreditnehmer sollte genau überlegen, ob es einen Vorteil
darstellt, einen Kredit mit Abschlagszahlung in Anspruch zu nehmen.
Hierbei ist eine mögliche steuerliche Geltendmachung zu
prüfen.
Zu beachten ist, dass für die gesamte vereinbarte
Darlehenssumme Zinsen und Tilgung gezahlt werden muss, während
nur der um den Abschlag minimierte Betrag zur Auszahlung gelangt.
Das heißt z. B., ein Betrag von 95.000 Euro wird ausgezahlt,
da der Abschlag (Disagio) bereits abgezogen wurde. Aber den Betrag von
100.000 Euro gilt es, zuzüglich Zinsen, an das Kreditinstitut
zurück zu zahlen.
Das Gegenteil von Ausgabenabschlag (Disagio) ist der Ausgabenaufschlag
(Agio).
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