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Covered Warrants



Covered Warrants  
Covered Warrants: gedeckte Optionsscheine
 
Neben den althergebrachten klassischen Wertpapieren - wie die Aktien und die Fonds - werden immer mehr innovative Finanzprodukte (Wertpapiere) entwickelt und auf den Finanzmarkt eingeführt. Diese neuen Wertpapiere haben neben ihre neuen Namen auch ihre neuartigen Konditionen, Funktionsweisen, Spielregeln. Und mit diesen muss sich der Anleger erstmals gründlich auseinander setzen, damit er mit denen erfolgreich sein Vermögen aufbauen kann.

Dazu gehören die seit den 80er Jahren auf dem Wertpapiermarkt angebotenen „Warrants“, dem Anleger auch als „Optionsscheine“ (OS) bekannt.

Was sind Warrants?

Der Definition nach sind die Warrants eigenständige an der Börse handelbare Wertpapiere, die deren Besitzer das Recht verbriefen, eine bestimmte Aktie, zu einem bestimmten Preis und innerhalb einer bestimmten Zeitspanne entweder zu kaufen (Call Optionsschein), oder auch verkaufen (Put Optionsschein).

Wie läuft die „klassische“ Variante der Warrants?

Die als „klassisch“ zu betrachtenden Warrants werden über die von den Aktiengesellschaften ausgegebenen Optionsanleihen erworben, durch die der Besitzer direkt von der AG Aktien kaufen kann. So erhöht sich das Kapital der AG.

Wie funktionieren die „Covered Warrants“?

Die so genannten „Covered Warrants“ (aus dem englischen als „gedeckte Optionsscheine“ zu übersetzen) dagegen werden nicht von den Aktiengesellschaften, sondern von den Banken bzw. von den Wertpapierhandelshäusern emittiert und verkauft, ohne dass diese gleichzeitig auch Optionsanleihen ausgeben. Diese Warrants gehören zur Klasse der so genannten „naked“ (nackten) Warrants, da sie nicht dem Zweck der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft dienen. Der Käufer der Covered Warrants bekommt durch deren Kauf das Recht verbrieft, zu einem bestimmten Zeitpunkt (nach einer üblicherweise kurzen Laufzeit zwischen 12 und 18 Monaten) die entsprechenden Aktien zu einem vorgegebenen Preis zu kaufen. Dabei kauft er Aktien, die zum Bestand des Emittenten und nicht der Aktiengesellschaft gehören. Demnach bleiben der Aktienbestand der eigentlichen AG und deren Kapital von dieser Transaktion unberührt.

Um diese Aktien gegen die Covered Warrants tauschen zu können, muss sie der Emittent auch besitzen. Ist das der Fall, sind die verkauften Warrants eben durch Aktien „gedeckt“. Besitzt das emittierende Institut dagegen keinen Aktienbestand, geht es um „ungedeckte Optionsscheine“.

Ein konkretes Beispiel für „Covered Warrants“:

ein Call Optionsschein auf „Siemens“ gilt als „gedeckt“, wenn der Emittent die benötigte Anzahl „Siemens“ - Aktien auf einem extra Sperrkonto besitzt.

Dem Käufer von „Covered Warrants“ wird vom jeweiligen Emittenten oft auch die Wahl eingeräumt, für die Covered Warrants anstatt Aktien, eine entsprechend hohe Barauszahlung zu bekommen. Diese muss der Anleger allerdings schriftlich beim Emittenten beantragen.

Wegen der fest vorgegebenen Laufzeiten (Terminen!) der „Covered Warrants“ können die Transaktionen mit denen als eine Art Börsentermingeschäft betrachtet werden.

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