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Covered Warrants
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gedeckte Optionsscheine |
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Neben den althergebrachten klassischen Wertpapieren - wie die Aktien
und die Fonds - werden immer mehr innovative Finanzprodukte
(Wertpapiere) entwickelt und auf den Finanzmarkt eingeführt.
Diese neuen Wertpapiere haben neben ihre neuen Namen auch ihre
neuartigen Konditionen, Funktionsweisen, Spielregeln. Und mit diesen
muss sich der Anleger erstmals gründlich auseinander setzen,
damit er mit denen erfolgreich sein Vermögen aufbauen kann.
Dazu gehören die seit den 80er Jahren auf dem Wertpapiermarkt
angebotenen „Warrants“, dem Anleger auch als
„Optionsscheine“ (OS) bekannt.
Was sind Warrants?
Der Definition nach sind die Warrants eigenständige an der
Börse handelbare Wertpapiere, die deren Besitzer das Recht
verbriefen, eine bestimmte Aktie, zu einem bestimmten Preis und
innerhalb einer bestimmten Zeitspanne entweder zu kaufen (Call
Optionsschein), oder auch verkaufen (Put Optionsschein).
Wie läuft die
„klassische“ Variante der Warrants?
Die als „klassisch“ zu betrachtenden Warrants
werden über die von den Aktiengesellschaften ausgegebenen
Optionsanleihen erworben, durch die der Besitzer direkt von der AG
Aktien kaufen kann. So erhöht sich das Kapital der AG.
Wie funktionieren die
„Covered Warrants“?
Die so genannten „Covered Warrants“ (aus dem
englischen als „gedeckte Optionsscheine“ zu
übersetzen) dagegen werden nicht von den Aktiengesellschaften,
sondern von den Banken bzw. von den Wertpapierhandelshäusern
emittiert und verkauft, ohne dass diese gleichzeitig auch
Optionsanleihen ausgeben. Diese Warrants gehören zur Klasse
der so genannten „naked“ (nackten) Warrants, da sie
nicht dem Zweck der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft
dienen. Der Käufer der Covered Warrants bekommt durch deren
Kauf das Recht verbrieft, zu einem bestimmten Zeitpunkt (nach einer
üblicherweise kurzen Laufzeit zwischen 12 und 18 Monaten) die
entsprechenden Aktien zu einem vorgegebenen Preis zu kaufen. Dabei
kauft er Aktien, die zum Bestand des Emittenten und nicht der
Aktiengesellschaft gehören. Demnach bleiben der Aktienbestand
der eigentlichen AG und deren Kapital von dieser Transaktion
unberührt.
Um diese Aktien gegen die Covered Warrants tauschen zu können,
muss sie der Emittent auch besitzen. Ist das der Fall, sind die
verkauften Warrants eben durch Aktien „gedeckt“.
Besitzt das emittierende Institut dagegen keinen Aktienbestand, geht es
um „ungedeckte Optionsscheine“.
Ein konkretes Beispiel
für „Covered Warrants“:
ein Call Optionsschein auf „Siemens“ gilt als
„gedeckt“, wenn der Emittent die benötigte
Anzahl „Siemens“ - Aktien auf einem extra
Sperrkonto besitzt.
Dem Käufer von „Covered Warrants“ wird vom
jeweiligen Emittenten oft auch die Wahl eingeräumt,
für die Covered Warrants anstatt Aktien, eine entsprechend
hohe Barauszahlung zu bekommen. Diese muss der Anleger allerdings
schriftlich beim Emittenten beantragen.
Wegen der fest vorgegebenen Laufzeiten (Terminen!) der
„Covered Warrants“ können die
Transaktionen mit denen als eine Art
Börsentermingeschäft betrachtet werden.
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