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Courtage



Courtage  
Courtage: Abschlussgebühren
 
Die Courtage

Die Maklergebühr wird an der Börse Courtage genannt. Es handelt sich um eine Vermittlungsgebühr, deren Höhe an der Börse, abhängig von dem zu vermittelnden Objekt ist. Die Courtage darf in Deutschland nur bei einem erfolgreichen Vertragsschluss erhoben werden. Die Höhe für börsengehandelte Wertpapiere, Devisen, Aktien oder Waren ist festgelegt, es handelt sich um einen prozentualen Anteil des Wertes. Im Börsenhandel beträgt sie für Aktien und Bezugsrechte 0,06%. Die Courtage fällt nur bei direkt am Parkett erworbenen Aktien an. Wer also Aktien bei seiner Bank ordert, bekommt eine gesonderte Rechnung, welche Courtage zu zahlen ist – die Bank tritt in diesem Fall als Makler auf. Bezugsrechte erhält ein Aktionär, wenn die Firma deren Aktien er bereits besitzt, neue Aktien auf den Markt bringt. Dabei gilt ein Verhältnis 5:1, jeder der 5 Aktien besitzt, hat das Recht 1 neue Aktie zu kaufen. Dieses Vorkaufsrecht kann gehandelt werden. Beim Kauf von Wertpapieren steht die Höhe der Courtage auf dem Wertpapierauftrag.

Courtage: Ein Beispiel

Der Anleger will 5 Aktien der Firma X kaufen. Der Preis je Aktie beträgt 50 €, so muss er 250 € für die Aktien selbst zahlen, und dem Makler stehen die 0,06% Courtage zu. Das sind in diesem Fall 0,15 €, der Gesamtpreis beläuft sich auf 250,15 €. Sollen die Aktien wieder verkauft werden, dann wird die Courtage erneut fällig, aber auf den Verkaufspreis berechnet. Wer also jemanden findet, der für die Aktie 100 € pro Stück bezahlt, der muss eine Courtage 0,30 € zahlen. Der Makler würde in diesem Fall allerdings 0,60 € verdienen, da sowohl Verkäufer als auch Käufer diese Courtage zahlen.

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