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Abschlussgebühren |
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Die Courtage
Die Maklergebühr wird an der Börse Courtage genannt.
Es handelt sich um eine Vermittlungsgebühr, deren
Höhe an der Börse, abhängig von dem zu
vermittelnden Objekt ist. Die Courtage darf in Deutschland nur bei
einem erfolgreichen Vertragsschluss erhoben werden. Die Höhe
für börsengehandelte Wertpapiere, Devisen, Aktien
oder Waren ist festgelegt, es handelt sich um einen prozentualen Anteil
des Wertes. Im Börsenhandel beträgt sie für
Aktien und Bezugsrechte 0,06%. Die Courtage fällt nur bei
direkt am Parkett erworbenen Aktien an. Wer also Aktien bei seiner Bank
ordert, bekommt eine gesonderte Rechnung, welche Courtage zu zahlen ist
– die Bank tritt in diesem Fall als Makler auf. Bezugsrechte
erhält ein Aktionär, wenn die Firma deren Aktien er
bereits besitzt, neue Aktien auf den Markt bringt. Dabei gilt ein
Verhältnis 5:1, jeder der 5 Aktien besitzt, hat das Recht 1
neue Aktie zu kaufen. Dieses Vorkaufsrecht kann gehandelt werden. Beim
Kauf von Wertpapieren steht die Höhe der Courtage auf dem
Wertpapierauftrag.
Courtage: Ein Beispiel
Der Anleger will 5 Aktien der Firma X kaufen. Der Preis je Aktie
beträgt 50 €, so muss er 250 € für
die Aktien selbst zahlen, und dem Makler stehen die 0,06% Courtage zu.
Das sind in diesem Fall 0,15 €, der Gesamtpreis
beläuft sich auf 250,15 €. Sollen die Aktien wieder
verkauft werden, dann wird die Courtage erneut fällig, aber
auf den Verkaufspreis berechnet. Wer also jemanden findet, der
für die Aktie 100 € pro Stück bezahlt, der
muss eine Courtage 0,30 € zahlen. Der Makler würde in
diesem Fall allerdings 0,60 € verdienen, da sowohl
Verkäufer als auch Käufer diese Courtage zahlen.
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