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| Bottom Down: Beim
Übersteigen der Schmwelle ist der Schein wertlos |
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Bottom-Down
(Optionsscheine)
Wer sich im Börsengeschäft etwas auskennt, der hat
auch schon von Optionen und Optionsscheinen und dem Handel mit beiden
gehört. Optionsscheine räumen die
Möglichkeit ein innerhalb eines Zeitraums (amerikanischer
Optionsschein) oder am Ende eines Zeitraums (europäischer
Optionsschein) einen Basiswert für einen vorher festgelegten
Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Beim Kauf spricht man von einer
Call-Option beim Verkauf von einer Put-Option. Optionsscheine handeln
mit Aktien, Aktienkörben, aber auch Indizes und
Währungen.
Gegenüber dem normalen Aktienhandel weisen die Optionsscheine
höhere Gewinnchancen aber auch ein größeres
Risikopotential auf. Die Kursentwicklung des dem
Optionsgeschäft zu Grunde liegenden Basiswertes wirkt sich
überproportional auf die Kursentwicklung des Optionsscheines
aus. Leerverkäufe sind verboten. Ein Beispiel soll dies
verdeutlichen: Ein Anleger kauft einen Optionsschein zum Erwerb einer
Aktie A zum Preis von 100 Euro. Tatsächlich liegt der aktuelle
Wert der der Aktie A jedoch bei 120 Euro. Der Anleger
müßte für den Optionsschein in diesem Falle
mindestens die Differenz, als 20 Euro, in der Regel jedoch eine
wesentlich höheren Betrag, 40 oder 50 Euro zahlen. Gehen wir
davon aus, dass der Anleger den Optionsschein für 40 Euro
gekauft hat. Steigt nun der Kurs der Aktie bis zum Ablauf der Option
auf 200 Euro, so kann der Anleger seinen Optionsschein für 100
Euro einlösen und für 200 Euro gleich wieder
verkaufen. Die eingesetzten 40 Euro für den Optionsschein
haben sich auf 80 Euro verdoppelt. Ein satter Gewinn. Umgekehrt
führt ein Kursverlust natürlich auch zu einem
höheren Verlust. Fällt der Kurs der Aktie
beispielsweise auf 100 Euro, so kann der Anleger zwar die Aktie
für 100 Euro erwerben und wieder verkaufen, muß
jedoch die Kosten für den Optionsschein als Verlust verbuchen.
Bottom-Down
Beim Bottom-Down-Schein legt der Anleger einen bestimmten Schwellenwert
fest, den der Wert der Aktie nicht übersteigen soll. Wird die
Bedingung erfüllt, erhält der Anleger eine vorher
festgelegte Rückzahlungssumme. Übersteigt der
Bezugskurs während der gesamten Laufzeit nur einmal den
Schwellenwert, so wird der Optionsschein wertlos. Entsprechende
Vereinbarungen lassen sich auch mit dem Festlegen eines oberen
Schwellenwertes treffen, Bottom-Up-Schein.
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