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Bottom Down



Bottom Down  
Bottom Down: Beim Übersteigen der Schmwelle ist der Schein wertlos
 
Bottom-Down (Optionsscheine)

Wer sich im Börsengeschäft etwas auskennt, der hat auch schon von Optionen und Optionsscheinen und dem Handel mit beiden gehört. Optionsscheine räumen die Möglichkeit ein innerhalb eines Zeitraums (amerikanischer Optionsschein) oder am Ende eines Zeitraums (europäischer Optionsschein) einen Basiswert für einen vorher festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Beim Kauf spricht man von einer Call-Option beim Verkauf von einer Put-Option. Optionsscheine handeln mit Aktien, Aktienkörben, aber auch Indizes und Währungen.

Gegenüber dem normalen Aktienhandel weisen die Optionsscheine höhere Gewinnchancen aber auch ein größeres Risikopotential auf. Die Kursentwicklung des dem Optionsgeschäft zu Grunde liegenden Basiswertes wirkt sich überproportional auf die Kursentwicklung des Optionsscheines aus. Leerverkäufe sind verboten. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein Anleger kauft einen Optionsschein zum Erwerb einer Aktie A zum Preis von 100 Euro. Tatsächlich liegt der aktuelle Wert der der Aktie A jedoch bei 120 Euro. Der Anleger müßte für den Optionsschein in diesem Falle mindestens die Differenz, als 20 Euro, in der Regel jedoch eine wesentlich höheren Betrag, 40 oder 50 Euro zahlen. Gehen wir davon aus, dass der Anleger den Optionsschein für 40 Euro gekauft hat. Steigt nun der Kurs der Aktie bis zum Ablauf der Option auf 200 Euro, so kann der Anleger seinen Optionsschein für 100 Euro einlösen und für 200 Euro gleich wieder verkaufen. Die eingesetzten 40 Euro für den Optionsschein haben sich auf 80 Euro verdoppelt. Ein satter Gewinn. Umgekehrt führt ein Kursverlust natürlich auch zu einem höheren Verlust. Fällt der Kurs der Aktie beispielsweise auf 100 Euro, so kann der Anleger zwar die Aktie für 100 Euro erwerben und wieder verkaufen, muß jedoch die Kosten für den Optionsschein als Verlust verbuchen.

Bottom-Down

Beim Bottom-Down-Schein legt der Anleger einen bestimmten Schwellenwert fest, den der Wert der Aktie nicht übersteigen soll. Wird die Bedingung erfüllt, erhält der Anleger eine vorher festgelegte Rückzahlungssumme. Übersteigt der Bezugskurs während der gesamten Laufzeit nur einmal den Schwellenwert, so wird der Optionsschein wertlos. Entsprechende Vereinbarungen lassen sich auch mit dem Festlegen eines oberen Schwellenwertes treffen, Bottom-Up-Schein.

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