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Börsenaufsicht



Börsenaufsicht  
Die Börsenaufsicht wacht über den Wertpapierhandel
 
Börsenaufsicht

Die Börsenaufsicht obliegt der Börsenaufsichtsbehörde, gleichzeitig wird damit, eben diese Behörde bezeichnet. Die Börsenaufsicht untersteht der jeweiligen Landesregierung (Bundesland), die einen Börsenkommissar einsetzt. Die rechtliche Grundlage, nach welcher der Handel an der Börse erfolgt, ist das Börsengesetz. Der Bezeichnung Kommissar beruht darauf, dass er bei dem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße ermittelt. Neben der Börsenaufsicht gibt es einen Börsenvorstand, dieser fungiert als Börsenleitung und ist ein Kontrollgremium. Weitere Teile der Selbstkontrolle der Börsen sind das Börsengericht, die Zulassungsstelle und die Maklerkammer. Der Börsenkommissar hat das Recht an allen Sitzungen des Börsenvorstandes teilzunehmen, und muss über alle wichtigen Vorgänge an der Börse informiert werden. Er darf aber nicht direkt in Börsengeschäfte eingreifen. Sein Arbeitsbereich beschränkt sich auf die Überwachung des korrekten Handels an der Börse, außerhalb seines Amtes liegen Bilanzprüfungen, oder Vorgehen gegen Fehlinformationen von Firmen.

Börsenaufsicht greift bei Unregelmäßigkeiten ein

Sollte es zu erheblichen Unregelmäßigkeiten an der Börse kommen, dann wird die Landesregierung durch den Börsenkommissar informiert. Die Landesregierung hat das Recht die Börse aufgrund solcher Unregelmäßigkeiten zu schließen. Nimmt die Landesregierung diese Möglichkeit nicht wahr, und es entstehen Gefahren für die Wirtschaft, dann kann die Bundesregierung eingreifen, und ihrerseits eine Schließung anordnen.  Ganz kurz gesagt, die Börsenaufsicht ist ein stiller Beobachter im Auftrag der Regierung. Sollten die Beobachtungen Abweichungen vom Gesetz erkennen lassen, dann wird ermittelt. Alles wird der Regierung zur Kenntnis gegeben, die ihrerseits dann weitere Schritte einleiten muss. Eine Bestrafung bei Verstößen durch die Börsenaufsicht erfolgt nicht. Entgegen der Börsenaufsicht, kann das Börsengericht durchaus Strafen verhängen, z. B. Geldstrafen, Verweise oder Ausschluss von der Börse.

Börsenkommissar

Der Börsenkommissar ist ein Staatsbediensteter mit dem entsprechenden Gehalt, was immer wieder zu Kontroversen führt. Wer für die Überwachung von Millionengeschäften zuständig ist, sollte auch eine entsprechende Bezahlung erhalten.

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