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Börsenaufsicht
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Börsenaufsicht wacht über den Wertpapierhandel |
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Börsenaufsicht
Die Börsenaufsicht obliegt der
Börsenaufsichtsbehörde, gleichzeitig wird damit, eben
diese Behörde bezeichnet. Die Börsenaufsicht
untersteht der jeweiligen Landesregierung (Bundesland), die einen
Börsenkommissar einsetzt. Die rechtliche Grundlage, nach
welcher der Handel an der Börse erfolgt, ist das
Börsengesetz. Der Bezeichnung Kommissar beruht darauf, dass er
bei dem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten und
Gesetzesverstöße ermittelt. Neben der
Börsenaufsicht gibt es einen Börsenvorstand, dieser
fungiert als Börsenleitung und ist ein Kontrollgremium.
Weitere Teile der Selbstkontrolle der Börsen sind das
Börsengericht, die Zulassungsstelle und die Maklerkammer. Der
Börsenkommissar hat das Recht an allen Sitzungen des
Börsenvorstandes teilzunehmen, und muss über alle
wichtigen Vorgänge an der Börse informiert werden. Er
darf aber nicht direkt in Börsengeschäfte eingreifen.
Sein Arbeitsbereich beschränkt sich auf die
Überwachung des korrekten Handels an der Börse,
außerhalb seines Amtes liegen Bilanzprüfungen, oder
Vorgehen gegen Fehlinformationen von Firmen.
Börsenaufsicht
greift bei Unregelmäßigkeiten ein
Sollte es zu erheblichen Unregelmäßigkeiten an der
Börse kommen, dann wird die Landesregierung durch den
Börsenkommissar informiert. Die Landesregierung hat das Recht
die Börse aufgrund solcher
Unregelmäßigkeiten zu schließen. Nimmt die
Landesregierung diese Möglichkeit nicht wahr, und es entstehen
Gefahren für die Wirtschaft, dann kann die Bundesregierung
eingreifen, und ihrerseits eine Schließung anordnen.
Ganz kurz gesagt, die Börsenaufsicht ist ein stiller
Beobachter im Auftrag der Regierung. Sollten die Beobachtungen
Abweichungen vom Gesetz erkennen lassen, dann wird ermittelt. Alles
wird der Regierung zur Kenntnis gegeben, die ihrerseits dann weitere
Schritte einleiten muss. Eine Bestrafung bei
Verstößen durch die Börsenaufsicht erfolgt
nicht. Entgegen der Börsenaufsicht, kann das
Börsengericht durchaus Strafen verhängen, z. B.
Geldstrafen, Verweise oder Ausschluss von der Börse.
Börsenkommissar
Der Börsenkommissar ist ein Staatsbediensteter mit dem
entsprechenden Gehalt, was immer wieder zu Kontroversen führt.
Wer für die Überwachung von
Millionengeschäften zuständig ist, sollte auch eine
entsprechende Bezahlung erhalten.
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