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Börsenordnung



Börsenordnung  
Börsenordnung: Auch an der Börse gibt es Regeln
 
Börsenordnung

Es gibt bekanntlich sehr viele verschiedene Börsen – Marktplätze - an denen ganz verschiedene Produkte gehandelt werden. Unter dem Begriff „Börse“ wird jedoch an erster Stelle immer die „Wertpapierbörse“ gemeint. Und weil an der Wertpapierbörse stündlich Millionen an Wertpapieren für Summen in Milliardenhöhe in verschiedenen Währungen von Millionen Menschen auf der ganzen Welt gehandelt werden, ist es für alle Beteiligten enorm wichtig, dass all dieses ganz streng geregelt zugeht. Dafür besteht auch das Börsengesetz, welches das Börsengeschehen regelt, kontrolliert, sichert und fahndet. Verstöße gegen das Börsengesetz werden nach Bußgeldvorschriften bestrafft - laut § 62. Als Verstöße werden zum Beispiel der so genannte Insiderhandel, oder auch der Kursbetrug betrachtet.

Dieses Gesetz gilt gleichermaßen für alle deutschen Börsen. Jede einzelne deutsche Börse darf - und muss! - zudem ihre eigene Satzung haben - die so genannte Börsenordnung, deren Gestaltung vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Die einzelnen deutschen Börsen sind: die Frankfurter, die Münchener, die Stuttgarter, die Hamburger, die Düsseldorfer, die Börse Berlin Bremen, die Hannoversche und die Xetra – die elektronische Börse.

Die jeweilige Börsenordnung kann zwar in gewissen Grenzen individuell gestaltet werden, sie muss jedoch die Pflicht erfüllen, sich strickt an die vom Gesetzgeber vorgegebenen aktuellen Mindestinhalte zu halten, die vom Börsengesetz definiert werden. Die Mindestinhalte werden laut § 13 Absatz 2 und 3 des Börsengesetzes geregelt. Die individuelle Gebührenordnung kann die jeweilige Börsenordnung wiederum laut § 14 des Börsengesetzes frei nach eigenem Ermessen und Interesse gestaltet werden.

Börsenordnung muss von der Landesregierung genehmigt werden

Die Börsenordnung wird vom so genannten Börsenrat der jeweiligen Börse in der Form einer Satzung erfasst, die dann von der Landesregierung des jeweiligen Landes genehmigt werden muss. An erster Stelle regelt die Börsenordnung der einzelnen Börse ihre konkreten Geschäftebereiche, deren genaue Anwicklung, die zugelassenen Handelsarten, die jeweiligen Kurse und die Kosten. Jede Börsenordnung muss auch von der Börsenaufsichtsbehörde zugelassen werden, die das Recht und die Pflicht hat, Änderungen und Anpassungen dieser Börsenordnung zu fordern.

Oberstes Gebot jeder Börsenordnung ist die Wahrung der Interessen der Anleger und der Händler.

Die Börsenordnung regelt außerdem die Funktionen des Börsenrates selbst, wie auch die der Geschäftsführung und die der Handelsüberwachungsstelle, alle Zulassungen zum Börsenbesuch, wie auch die zur Teilnahme am Wertpapierhandel, die Einführung bzw. Streichung von bestimmten Wertpapieren, die Festlegung der aktuellen Wertapierpreise, wie auch deren eventuellen Aussetzungen, die Veröffentlichung der aktuellen Preise, der Wertpapierkurse und deren Umsätze, die Bedeutung aller Kurszusätze sowie aller Kurshinweise.

Die jeweilige Börsenordnung darf ferner nach eigenem Ermessen und im eigenen Interesse über die zeitliche Verzögerung bei der Bekanntgabe der Wertpapierkurse und den entsprechenden Umsätzen entscheiden.

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