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Börsenprospekt
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| Börsenprospekt:
ist allen Anlegern zugänglich |
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Börsenprospekt
Jede Aktiengesellschaft, die die Zulassung zum Handel von Aktien an der
Börse erhalten möchte, benötigt ein
Börsen- oder Emissionsprospekt. Nur anhand dessen
können potenzielle Investoren erkennen, ob ein Investment in
die jeweilige Aktien und das Unternehmen sinnvoll ist. Ein
Börsenprospekt ist daher sowohl bei der Erstausgabe von Aktien
als auch bei einer Kapitalerhöhung und der Ausgabe junger
Aktien notwendig.
Jedes Unternehmen ist natürlich dafür verantwortlich,
welche Angaben im Börsenprospekt gemacht wurden. Werden hier
falsche oder unrichtige Details genannt, die Kunden zu einem Kauf
verleiten können, ist das Unternehmen haftbar, sollten hieraus
Schäden entstehen. Wird zum Beispiel Betriebsvermögen
falsch angegeben, können Kunden die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens nicht richtig beurteilen. Kommt es dann zu einer
Insolvenz, kann die Prospekthaftung greifen.
Börsenprospekt:
Mindestangaben
In jedem Börsenprospekt müssen gewisse Mindestangaben
enthalten sein. Dies ist zum einen der Name und der Sitz der
Gesellschaft, die Vermögenslage und die namentliche Nennung
aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, aber auch die Grundlagen
des steuerlichen Konzeptes sind wichtige Angaben. Zudem muss das
Prospekt Angaben zum Verkaufspreis der Aktie enthalten und innerhalb
welcher Frist diese Aktien gekauft oder gezeichnet werden
können.
Weiterhin muss im Börsenprospekt die letzte Bilanz des
Unternehmens abgedruckt sein, sowie muss ein Ausblick zur
Geschäftsentwicklung gegeben werden. Auch der bisherige
Geschäftsverlauf ist für die Anleger wichtig. Bei
einem Börsengang muss die Gesellschaft das
Börsenprospekt sowohl den Anlegern als auch der BaFin, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vorlegen.
Diese prüft zwar nicht den Inhalt, sondern eher die formale
Richtigkeit des Prospektes und dessen Informationsgehalt.
Ausgenommen von der Pflicht zur Erstellung eines
Börsenprospektes sind lediglich Pfandbriefanstalten. Sie
unterliegen ohnehin er staatlichen Aufsicht, somit wird der
Emissionsprospekt unnötig.
Börsenprospekt
muss jedem Anleger zugänglich sein
Der Börsenprospekt muss bei amtlich notierten Wertpapieren
jedem Anleger zugänglich sein. Er wird daher in allen
Pflichtblättern, in denen auch der Börsengang
öffentlich gemacht wird, abgedruckt. Aber auch im Internet
findet man den aktuellen Börsenprospekt eines Unternehmens auf
deren Internetseite. Für Wertpapiere, die im geregelten Markt
gehandelt werden, gibt es in der jeweiligen Börsenordnung
Informationen darüber, wie und wann der Unternehmensbericht
veröffentlicht werden muss.
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