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Börsenprospekt



Börsenprospekt  
Börsenprospekt: ist allen Anlegern zugänglich
 
Börsenprospekt

Jede Aktiengesellschaft, die die Zulassung zum Handel von Aktien an der Börse erhalten möchte, benötigt ein Börsen- oder Emissionsprospekt. Nur anhand dessen können potenzielle Investoren erkennen, ob ein Investment in die jeweilige Aktien und das Unternehmen sinnvoll ist. Ein Börsenprospekt ist daher sowohl bei der Erstausgabe von Aktien als auch bei einer Kapitalerhöhung und der Ausgabe junger Aktien notwendig.
Jedes Unternehmen ist natürlich dafür verantwortlich, welche Angaben im Börsenprospekt gemacht wurden. Werden hier falsche oder unrichtige Details genannt, die Kunden zu einem Kauf verleiten können, ist das Unternehmen haftbar, sollten hieraus Schäden entstehen. Wird zum Beispiel Betriebsvermögen falsch angegeben, können Kunden die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht richtig beurteilen. Kommt es dann zu einer Insolvenz, kann die Prospekthaftung greifen.

Börsenprospekt: Mindestangaben

In jedem Börsenprospekt müssen gewisse Mindestangaben enthalten sein. Dies ist zum einen der Name und der Sitz der Gesellschaft, die Vermögenslage und die namentliche Nennung aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, aber auch die Grundlagen des steuerlichen Konzeptes sind wichtige Angaben. Zudem muss das Prospekt Angaben zum Verkaufspreis der Aktie enthalten und innerhalb welcher Frist diese Aktien gekauft oder gezeichnet werden können.

Weiterhin muss im Börsenprospekt die letzte Bilanz des Unternehmens abgedruckt sein, sowie muss ein Ausblick zur Geschäftsentwicklung gegeben werden. Auch der bisherige Geschäftsverlauf ist für die Anleger wichtig. Bei einem Börsengang muss die Gesellschaft das Börsenprospekt sowohl den Anlegern als auch der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vorlegen. Diese prüft zwar nicht den Inhalt, sondern eher die formale Richtigkeit des Prospektes und dessen Informationsgehalt.  Ausgenommen von der Pflicht zur Erstellung eines Börsenprospektes sind lediglich Pfandbriefanstalten. Sie unterliegen ohnehin er staatlichen Aufsicht, somit wird der Emissionsprospekt unnötig.

Börsenprospekt muss jedem Anleger zugänglich sein

Der Börsenprospekt muss bei amtlich notierten Wertpapieren jedem Anleger zugänglich sein. Er wird daher in allen Pflichtblättern, in denen auch der Börsengang öffentlich gemacht wird, abgedruckt. Aber auch im Internet findet man den aktuellen Börsenprospekt eines Unternehmens auf deren Internetseite. Für Wertpapiere, die im geregelten Markt gehandelt werden, gibt es in der jeweiligen Börsenordnung Informationen darüber, wie und wann der Unternehmensbericht veröffentlicht werden muss.

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