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Röntgenbild des Unternehmens |
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Bilanz
Eine Bilanz ist eine Darlegung von sowohl Ursprung als auch Verwendung
des Kapitals einer wirtschaftlichen Einheit, beispielsweise eines
Unternehmens. Hierbei werden Vermögen und Kapital einander
gegenübergestellt, um die Restgröße des
"Eigenkapitals" zu ermitteln. Die Bilanz ist der Kerninhalt eines
Jahresabschlusses, aus ihr lässt sich –
ergänzt durch die Gewinn- und Verlustrechnung – der
wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens ablesen. Da diese Information
grundlegend z.B. für Anlageentscheidungen ist, muss diese
Bilanz korrekt sein. Geprüft werden Bilanzen von vereidigten
Buchprüfern und Wirtschaftsprüfern (wobei deren
Einhaltung der beruflichen Standards in Deutschland von der
Wirtschaftsprüferkammer überwacht wird; diese
wiederum wird von der unabhängigen
Abschlussprüferaufsichtskommission – APAK
– kontrolliert). Jahresabschlüsse müssen
beim Registergericht veröffentlicht werden sowie bei
Überschreiten einer Mindestsumme von einem
Wirtschaftsprüfer testiert werden.
Grundlage einer Bilanz ist eine korrekte Buchführung, damit
ein gerechtes, zutreffendes und nachvollziehbares Bild des Unternehmens
gezeichnet werden kann. Dieses ist keineswegs einfach, da nach IAS
(s.u.) beispielsweise immaterielle Werte wie "goodwill" bewertet
werden, diese jedoch im Falle eines Scheiterns oder einer
Unregelmäßigkeit in der Firma schnell in sich
zusammenfallen.
Funktionen der Bilanz
Eine Bilanz erfüllt üblicherweise drei grundlegende
Funktionen – die der Dokumentation (Abschluss der
Buchhaltung, Ermittlung des Firmenvermögens), die
Gewinnermittlung (Gewinn im Bilanzierungszeitraum) und die der
Information (Eigen- und Fremdinformation).
Bilanzen werden zumeist zum Ende eines Geschäftsjahres
erstellt. Unternehmen von besonderem öffentlichen Interesse
sowie börsennotierte Unternehmen sind zudem zu
Quartalsbilanzen verpflichtet. Außerdem werden Bilanzen zu
Anlässen wie Gründung oder Eröffnung,
Fusion, Liquidation, aber auch Aktionärsversammlungen,
erstellt ("Sonderbilanzen"). Kreditinstitute erstellen so genannte
"Bankbilanzen", die noch einmal gesonderten Anforderungen unterliegen.
Unterschieden wird auch nach Handels- und Steuerbilanzen, wobei der
unterschiedliche Ansatz auch zu verschiedenen Bewertungen
führen kann. Je nach Unternehmensstruktur wird zwischen
Einzelbilanzen (als Teil des Jahresabschlusses) und Konzernbilanzen
(Konzernabschluss) unterschieden.
Bilanz: HGB oder IAS
In Deutschland darf sowohl nach Handelsgesetzbuch (HGB) als auch nach
den International Accounting Standards (IAS) bilanziert werden. Bei der
Bilanzierung nach HGB wird auf der Seite der Aktiva die Verwendung der
Mittel dargelegt (Anlagevermögen, Umlaufvermögen,
Rechnungsabgrenzungsposten), auf der Seite der Passiva die Herkunft
dieser Mittel aufgezeigt (Eigenkapital, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten).
Bei der Bilanzierung nach den Internationalen Bilanzstandards IAS
zählen zu den Aktiva: "current assets" und "non-current
assets" und auf der Passiva-Seite "current liabilities" und
"non-current liabilities". In Ausnahmefällen sind die "assets"
und "liabilities" auch nach ihrer Liquditätsnähe
bilanzierbar.
Die Resultate der beiden zugelassenen Bilanzierungsarten sind teilweise
erheblich und führen gegenwärtig wieder zu
verstärkten Diskussionen, ob die Bilanzierung nach IAS
beispielsweise kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)
nicht mehr Nach- als Vorteile bringt.
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