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Bezugsverhältnis



Verzugsverhältnis  
Bezugsverhältnis: Einfach zu errechnen
 
Bezugsverhältnis

Wird im Rahmen der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung beschlossen, besteht für die Gesellschaft nun das Recht, weitere Aktien auszugeben. Diese Aktien werden junge Aktien genannt. Sie haben im Jahr der Ausgabe eine Sonderstellung, denn sie sind nur bedingt oder gar nicht dividendenberechntigt. Durch die Ausgabe der jungen Aktien erhält die Gesellschaft zusätzliches Kapital, das zum Beispiel für eine Kapazitätserweiterung oder für andere neue Investitionen genutzt werden kann.

Kapitalerhöhung bedarf Beschluß der Hauptversammlung

Eine solche Kapitalerhöhung muss, wie oben beschrieben, von der Hauptversammlung beschlossen werden und bedarf einer 3/4-Mehrheit. Um die bisherigen Aktionäre nach der Kapitalerhöhung nicht schlechter zu stellen und ihnen ihren Anteil am Grundkapital zu sichern, steht ihnen ein Recht zu, die jungen Aktien zu erwerben. Dieser Erwerb wird durch ein bestimmtes Bezugsverhältnis bestimmt. Erhöht die Kapitalgesellschaft ihr Grundkapital zum Beispiel von 50 Mio. auf 60 Mio. Euro, dann erhält jeder Altaktionär pro 5 Stück alte Aktien eine neue Aktie. Das Bezugsverhältnis beträgt also 5:1. Um diese Aktien kaufen zu können, erhält der Aktionär in sein Depot Bezugsrechte eingebucht. Diese betragen im vorgenannten Fall 5. Für diese 5 Rechte kann also an der Börse eine neue Aktie zum festgelegten Bezugspreis gekauft werden. Dieser Bezugspreis richtet sich am Kurs der alten Aktie und natürlich nach Angebot und Nachfrage. In der Regel liegt er aber unter dem Kurs der alten Aktie. Dies ist auch deshalb der Fall, weil die jungen Aktien, wie oben beschrieben, im Jahr der Ausgabe kein Recht auf die Zahlung der Dividende haben.

Bezugsverhältnis: Beispiel

Hat ein Aktionär jedoch nur 7 alte Aktien im Depot, bekommt er auch nur 7 Bezugsrechte. Möchte er aber 2 junge Aktien kaufen, sind diese Rechte nicht ausreichend. Daher sind Bezugsrechte an der Börse handelbar. Der Preis wird ebenfalls nach dem Kurs der alten und der jungen Aktie bestimmt, richtet sich aber in jedem Fall auch nach Angebot und Nachfrage an der Börse. Der o.g. Kunde muss also drei Bezugsrechte zukaufen, um zwei junge Aktien kaufen zu können.

Kunden, die keine jungen Aktien kaufen möchten, können die Bezugsrechte hingegen an der Börse verkaufen. Werden die Rechte nicht gehandelt, werden sie nach dem Ende der Bezugsfrist, also der Zeit für den Umtausch von Bezugsrechten in junge Aktien, wertlos aus dem Depot ausgebucht.

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