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Bezugskurs
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| Bezugskurs: Kein
Nachteil für Altaktionäre |
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Bezugskurs von Aktien
Aktiengesellschaften haben das Recht, im Rahmen von
Kapitalerhöhungen weitere Aktien, so genannte junge Aktien,
auszugeben. Dies kann zum Beispiel notwendig werden, wenn die
Kapazitäten erweitert werden sollen, aber auch die
Liquiditätslage wird hierdurch verbessert. Die Ausgabe junger
Aktien soll jedoch nicht zum Nachteil der Altaktionäre
erfolgen. Daher erhalten Sie, abhängig von der
Stückzahl der bisher gehaltenen Aktien, Bezugsrechte zum Kauf
neuer Aktien. So können sie ihren Anteil an der
Aktiengesellschaft stabil halten.
Bezugsrecht bei
Kapitalerhöhungen
Der Ausgabe neuer Aktien muss allerdings die Hauptversammlung
zustimmen. Die Kapitalerhöhung kann erst erfolgen, wenn hier
eine Zustimmung von mindestens 3/4 des bei der Versammlung vertretenen
Grundkapitals dem zustimmt. Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr
Kapital zum Beispiel von 50 Mio. auf 60 Mio. Euro, dann kann jeder
Altaktionär für 5 alte Aktien eine neue Aktie zum
aktuellen Bezugskurs erwerben. Dieser Bezugskurs wird nach Angebot und
Nachfrage ermittelt. Die Altaktionäre erhalten bei einer
solchen Kapitalerhöhung die entsprechenden Bezugsrechte in ihr
Depot eingebucht. Diese Rechte können sie verwenden, um zum
Beispiel neue Aktien zu kaufen, oder aber sie verkaufen diese Rechte an
der Börse. So können andere Aktionäre, denen
eventuell Rechte zum Erwerb junger Aktien fehlen, weil zum Beispiel nur
drei alte Aktien im Depot vorhanden sind, diese Bezugsrechte zukaufen.
Diese Bezugsrechte müssen innerhalb einer festgeschriebenen
Bezugsfrist ausgeübt oder eben verkauft werden. Erfolgt
innerhalb dieser Zeit keine Weisung an die Bank, werden die
Bezugsrechte danach ohne Wert ausgebucht. Auch wenn also keine neuen
Aktien hinzugekauft werden sollen, sollten die Rechte auf jeden Fall
verkauft werden.
Der Wert eines
Bezugsrechts
Der Wert eines solchen Bezugsrechtes ermittelt sich aus dem
Börsenkurs der alten Aktie minus dem Bezugskurs der neuen
Aktie geteilt durch das Bezugsverhältnis + 1. Der
tatsächliche Wert eines Bezugsrechtes wird jedoch wiederum
durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt.
Wie oben beschrieben wird der Bezugskurs der neuen Aktien auch nach
Angebot und Nachfrage ermittelt. Grundlage ist jedoch der Nennwert der
Aktie, der zwischen 5 EUR und 50 EUR liegen kann.
Junge Aktien werden in der Regel während des
Geschäftsjahres ausgegeben und sind somit nicht voll oder auch
gar nicht dividendenberechtigt. Dieser Nachteil muss natürlich
im Bezugskurs enthalten sein und wird entsprechend berechnet. In der
Regel ist der Bezugskurs junger Aktien günstiger als die
bereits vorhandenen Aktien.
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