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Berichtigungsaktien
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| Berichtigungsaktien:
Steuerlich interessant |
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Berichtigungsaktie
Mit Berichtigungsaktien, Zusatzaktien oder auch Gratisaktien sind
solche Aktien gemeint, die aus Gesellschaftsmitteln im Rahmen
nomineller Kapitalerhöhungen ausgegeben werden. Die Ausgabe
dieser Aktien erfolgt in der Regel in der Annahme, dass eine kleinere
Aufteilung der Papiere und der damit verbundene niedrigere Kurs
für potenzielle Anleger interessanter und generell besser zu
handeln seien. Rechtlich fußt die Ausgabe dieser Aktien auf
den gesetzlichen Regelungen zur Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln.
Zuteilung von
Berichtigungsaktien
Die Zuteilung von Berichtigungsaktien erfolgt an die derzeitigen
Aktionäre, wenn durch Rücklagenumwandlung das
gezeichnete Kapital der entsprechenden AG erhöht wird. Auf die
Höhe des Eigenkapitals des Unternehmens und die
Anteilshöhe der Aktionäre bzw. deren Wert wirkt sich
die Ausgabe von Berichtigungsaktien nicht aus. Im Beispielfall eines so
entstandenen zusätzlichen Kapitals von 10 Prozent werden
bisherige Anteilseigner von je zehn Aktien mit einer
zusätzlichen Aktie ausgestattet. Der Kurs des Papiers sinkt
dabei um ein Elftel. Diese neuen Aktien sind den alten Aktien
normalerweise gleichgestellt und somit voll gewinn- und
dividendeberechtigt, können im Falle einer nur anteilig
gewährten Gewinnberechtigung jedoch börsentechnisch
getrennt notiert und behandelt werden. Spätestens nach Ablauf
eines Geschäftsjahres fällt diese Unterscheidung
allerdings weg.
Der Restbetrag, der gegebenenfalls ansteht, wenn sich aus der
Aktienzahl in der Handhabe eines Aktionärs und dem
Umrechnungsverhältnis kein ganzzahliges Vielfaches ergibt,
wird in Aktienteilrechten verbucht.
Berichtungsaktien
& Steuern
Im Rahmen des Erhalts von Berechtigungsaktien gelten besondere
steuerliche Regelungen. Grundsätzlich sind sie nicht
einkommenssteuerpflichtig, gelten aber als zum Zeitpunkt des Erwerbs
der ursprünglichen Anteile gekauft. Dadurch fällt
eine neue einjährige Spekulationsfrist weg. Fällt der
der Verkauf allerdings in den Rahmen der Spekulationsfrist, verringert
sich der Erwerbspreis der neuen und alten Anteile
gemäß des Umtauschverhältnisses.
Eine Variation der Berechtigungsaktie ist die Bonusaktie, die vom
Unternehmen kostenlos an die Aktionäre ausgegeben wird und
nicht aus einer Kapitalerhöhung im oben genannten Sinne
stammt. Insbesondere bei den so genannten Volksaktien etwa der
Deutschen Telekom ist diese Praxis im Rahmen von Treueprogrammen
speziell für Kleinanleger zur Anwendung gekommen.
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