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Berichtigungsaktien



Berichtigungsaktien  
Berichtigungsaktien: Steuerlich interessant
 
Berichtigungsaktie

Mit Berichtigungsaktien, Zusatzaktien oder auch Gratisaktien sind solche Aktien gemeint, die aus Gesellschaftsmitteln im Rahmen nomineller Kapitalerhöhungen ausgegeben werden. Die Ausgabe dieser Aktien erfolgt in der Regel in der Annahme, dass eine kleinere Aufteilung der Papiere und der damit verbundene niedrigere Kurs für potenzielle Anleger interessanter und generell besser zu handeln seien. Rechtlich fußt die Ausgabe dieser Aktien auf den gesetzlichen Regelungen zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Zuteilung von Berichtigungsaktien

Die Zuteilung von Berichtigungsaktien erfolgt an die derzeitigen Aktionäre, wenn durch Rücklagenumwandlung das gezeichnete Kapital der entsprechenden AG erhöht wird. Auf die Höhe des Eigenkapitals des Unternehmens und die Anteilshöhe der Aktionäre bzw. deren Wert wirkt sich die Ausgabe von Berichtigungsaktien nicht aus. Im Beispielfall eines so entstandenen zusätzlichen Kapitals von 10 Prozent werden bisherige Anteilseigner von je zehn Aktien mit einer zusätzlichen Aktie ausgestattet. Der Kurs des Papiers sinkt dabei um ein Elftel. Diese neuen Aktien sind den alten Aktien normalerweise gleichgestellt und somit voll gewinn- und dividendeberechtigt, können im Falle einer nur anteilig gewährten Gewinnberechtigung jedoch börsentechnisch getrennt notiert und behandelt werden. Spätestens nach Ablauf eines Geschäftsjahres fällt diese Unterscheidung allerdings weg.

Der Restbetrag, der gegebenenfalls ansteht, wenn sich aus der Aktienzahl in der Handhabe eines Aktionärs und dem Umrechnungsverhältnis kein ganzzahliges Vielfaches ergibt, wird in Aktienteilrechten verbucht.

Berichtungsaktien & Steuern

Im Rahmen des Erhalts von Berechtigungsaktien gelten besondere steuerliche Regelungen. Grundsätzlich sind sie nicht einkommenssteuerpflichtig, gelten aber als zum Zeitpunkt des Erwerbs der ursprünglichen Anteile gekauft. Dadurch fällt eine neue einjährige Spekulationsfrist weg. Fällt der der Verkauf allerdings in den Rahmen der Spekulationsfrist, verringert sich der Erwerbspreis der neuen und alten Anteile gemäß des Umtauschverhältnisses.

Eine Variation der Berechtigungsaktie ist die Bonusaktie, die vom Unternehmen kostenlos an die Aktionäre ausgegeben wird und nicht aus einer Kapitalerhöhung im oben genannten Sinne stammt. Insbesondere bei den so genannten Volksaktien etwa der Deutschen Telekom ist diese Praxis im Rahmen von Treueprogrammen speziell für Kleinanleger zur Anwendung gekommen.

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