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Barausgleich
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Barausgleich
Der Barausgleich wird auch Cashsettlement genannt. Hier wird anstelle
von Sachleistungen oder Gütern Geld gezahlt. Den Barausgleich
gibt es zum Beispiel bei Optionsscheinen. Ein Optionsschein ist ein
Wertpapier, das den Käufer berechtigt, am Ende eines vorher
festgelegten Zeitraumes den Basiswert, also eine Aktie oder ein anderes
Wertpapier, zu einem festgelegten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen.
Call
Besteht die Option, ein Wertpapier zu kaufen, handelt es sich um eine
Call-Option. Der Verkäufer dieser Option, oft eine Bank, muss
dann die Aktie zu diesem Preis liefern, im Gegenzug erhält der
Verkäufer die Prämie des Optionsscheines. Der
Käufer einer Call-Option spekuliert also auf steigende Kurse.
Liegt der Basiswert am Ende der Laufzeit über dem Kurs des
festgelegten Basiswertes, liegt die Option im Geld, es wurde also ein
Gewinn erzielt. Der Käufer kann die Aktien wesentlich
günstiger einkaufen als dies an der Börse
möglich wäre.
Put
Hat der Anleger jedoch das Recht, die Aktie zu verkaufen, spricht man
von einer Put-Option. Dieser Käufer spekuliert im Gegenzug auf
sinkende Kurse, er kann also seine Aktien zu einem wesentlich besseren
Wert verkaufen als an der Börse.
Lieferung selten,
Barausgleich die Regel
In der Praxis findet jedoch selten die Lieferung der Wertpapiere statt.
Optionsscheine sind mittlerweile nur Spekulationsobjekte, daher erfolgt
in aller Regel am Ende der Laufzeit ein Barausgleich.
Ein Beispiel zum
Barausgleich
Bei dem Beispiel der Call-Option würde der Barausgleich wie
folgt gezahlt: Liegt der Basiswert über dem festgelegten Kurs,
könnte der Inhaber der Option diesen günstiger
einkaufen. Der Verkäufer der Option liefert aber nicht die
Wertpapiere, sondern zahlt einfach die Differenz zwischen aktuellen
Kurs, dem Ausübungspreis, und dem zum Zeitpunkt der Auflage
des Optionsscheines vereinbarten Basiswertes.
Bei der Put-Option erfolgt der Barausgleich analog.
Ein Barausgleich kann auch bei Waren und Gütern erfolgen, die
nicht an der Börse gehandelt werden. Allerdings gibt es hier
das Problem der Bewertung, denn einen Kurs wie an der Börse
gibt es hier nicht. Solch ein Barausgleich ist nur durch Verhandlungen
zu erzielen.
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