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Barausgleich



Barausgleich  
Barausgleich: die Regel
 
Barausgleich

Der Barausgleich wird auch Cashsettlement genannt. Hier wird anstelle von Sachleistungen oder Gütern Geld gezahlt. Den Barausgleich gibt es zum Beispiel bei Optionsscheinen. Ein Optionsschein ist ein Wertpapier, das den Käufer berechtigt, am Ende eines vorher festgelegten Zeitraumes den Basiswert, also eine Aktie oder ein anderes Wertpapier, zu einem festgelegten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen.

Call

Besteht die Option, ein Wertpapier zu kaufen, handelt es sich um eine Call-Option. Der Verkäufer dieser Option, oft eine Bank, muss dann die Aktie zu diesem Preis liefern, im Gegenzug erhält der Verkäufer die Prämie des Optionsscheines. Der Käufer einer Call-Option spekuliert also auf steigende Kurse. Liegt der Basiswert am Ende der Laufzeit über dem Kurs des festgelegten Basiswertes, liegt die Option im Geld, es wurde also ein Gewinn erzielt. Der Käufer kann die Aktien wesentlich günstiger einkaufen als dies an der Börse möglich wäre.

Put

Hat der Anleger jedoch das Recht, die Aktie zu verkaufen, spricht man von einer Put-Option. Dieser Käufer spekuliert im Gegenzug auf sinkende Kurse, er kann also seine Aktien zu einem wesentlich besseren Wert verkaufen als an der Börse.

Lieferung selten, Barausgleich die Regel

In der Praxis findet jedoch selten die Lieferung der Wertpapiere statt. Optionsscheine sind mittlerweile nur Spekulationsobjekte, daher erfolgt in aller Regel am Ende der Laufzeit ein Barausgleich.

Ein Beispiel zum Barausgleich

Bei dem Beispiel der Call-Option würde der Barausgleich wie folgt gezahlt: Liegt der Basiswert über dem festgelegten Kurs, könnte der Inhaber der Option diesen günstiger einkaufen. Der Verkäufer der Option liefert aber nicht die Wertpapiere, sondern zahlt einfach die Differenz zwischen aktuellen Kurs, dem Ausübungspreis, und dem zum Zeitpunkt der Auflage des Optionsscheines vereinbarten Basiswertes.
Bei der Put-Option erfolgt der Barausgleich analog.

Ein Barausgleich kann auch bei Waren und Gütern erfolgen, die nicht an der Börse gehandelt werden. Allerdings gibt es hier das Problem der Bewertung, denn einen Kurs wie an der Börse gibt es hier nicht. Solch ein Barausgleich ist nur durch Verhandlungen zu erzielen.

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