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BAKred
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| BAKred - Aufsicht
über das Kreditwesen |
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BAKred
Die Abkürzung BAKred steht für Bundesaufsichtsamt
für das
Kreditwesen, und war bis zu seiner Auflösung dem
Bundesfinanzministerium unterstellt. Am 01. Mai 2002 wurde das BAKred
ein Teil der BAFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht).
Die BAFin untersteht dem Bundesministerium für Finanzen
(früher
Bundesfinanzministerium). Trotz Namenswechsel und Zusammenlegung
einzelner Aufsichtsämter; BAKred, BAV (Bundesaufsichtsamt
für
Versicherungswesen) und BAWe (Bundesaufsicht für
Wertpapierhandel), ist
das Aufgabengebiet gleich geblieben. Die Beaufsichtigung und Kontrolle
aller Kreditanstalten.
KAG wurden von der BAKred
überwacht
Investmentfonds deren Anteile in
Deutschland vertrieben werden, müssen bei der BAKred
zugelassen sein
und können nur über Banken vertrieben werden. Die
Banken bezeichnen
sich als Investmentgesellschaften, unterliegen aber dem Gesetz
über
Kapitalanlagesellschaften. Ihr Augenmerk legt die BAKred dabei auf den
Schutz der Anleger. So werden die Investmentgesellschaften durch den
Zusatz KAG gekennzeichnet. KAG bedeutet im Sinne des Gesetzes, die Bank
sollte als Hauptgeschäft nur die Verwaltung von
Sondervermögen
(Investmentfonds) betreiben. Die KAG ist ein Spezialkreditinstitut und
handelt nach dem Gesetz über das Kreditwesen. Die BAKred
erteilt einer
KAG die Zustimmung nur nach Erfüllung von Voraussetzungen.
BAKred zum Schutz der
Anleger
Ohne das
Behördendeutsch und Amtsbezeichnungen: Die BAKred ist Teil
einer
anderen Behörde, die einem Ministerium untersteht. Sie erteilt
Zulassungen für Banken, die einen Investmentfond vertreiben
wollen. Der
Handel mit solchen Anteilen unterliegt strengen Auflagen, die es zu
erfüllen gilt. Ansonsten gibt es keine Zustimmung der BAKred
und auch
keinen Handel. Die Banken welche sich an diesem Geschäft
beteiligen
wollen, verpflichten sich dazu, den Namenszusatz KAG zu tragen, und das
in der Investmentgesellschaft ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt.
Die
Kontrolle führt die BAKred zum Schutz der Anleger durch. Es
soll
einfach verhindert werden, dass durch Betrug die Anleger um ihr Geld
betrogen werden.
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