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Anteilswert



Anteilswert  
Anteilswert = Rückkaufwert
 
Anteilswert von Fonds

Jeder Investmentfonds investiert in verschiedene Wertpapiere. Dies können sowohl festverzinsliche Papiere, Aktien oder Immobilien sein. Durch die Kombination der verschiedenen Wertpapiere ist die Ermittlung eines aktuellen Börsenkurses nicht möglich.

Anteilswert: Rückkaufswert

Vielmehr wird der Kurs des Investmentanteils täglich nach dem Ende des Handels festgestellt. Diese Berechnung erfolgt durch die Depotbank. Die einzelnen Kurse der im Fonds enthaltenen Wertpapiere werden ermittelt, hieraus wird das Fondsvermögen berechnet. Dieses Fondsvermögen wird anschließend durch die gesamte Anzahl der ausgegebenen Anteile geteilt.
Dieser Wert ist dann der Anteilswert des Investmentfonds, der so genannte Rückkaufswert. Ihn kann ein Anteilsinhaber erzielen, wenn er den Fonds verkauft.

Die Schwankungsbreiten der Anteilswerte sind natürlich abhängig von den zugrunde liegenden Wertpapieren. So weisen Rentenfonds, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren, eine geringe Schwankungsbreite auf. Aktienfonds hingegen können ebenso wie die zugrunde liegenden Aktien hohe Schwankungen aufweisen.

Wollen Inhaber von Fondsanteilen diese verkaufen, ist dies, wie oben beschrieben, nur zu dem täglich festgestellten Kurs möglich. Wer heute eine Verkaufsorder einstellt, erhält jedoch nicht den Kurs, der gestern festgestellt wurde, sondern den Kurs von heute. Daher ist eine genaue Berechnung des ausmachenden Betrages nicht möglich. Käufer können sich nur die gesamte Aktienlage ansehen und hierdurch Rückschlüsse auf die Entwicklung des Anteilswertes ziehen.

Auch müssen Orderns, unabhängig ob für einen Kauf oder Verkauf, oft bis zu einer bestimmten Zeit bei der Bank eingegangen sein (meist bis 11 Uhr). Nur dann ist gewährleistet, dass die Abrechnung noch zu dem Kurs erfolgt, der am Abend festgestellt wird. Geht die Order später ein, erfolgt die Abrechnung eventuell erst am nächsten Arbeitstag. Dies kann bei in turbulenten Börsenzeiten einiges ausmachen.

Fondsgesellschaften weisen aber neben dem Rückkaufswert (dem Anteilswert) auch den Ausgabepreis des Fondsanteils aus. Dieser Ausgabepreis umfasst den Rückkaufswert zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Dieser deckt vor allem die Kosten für den Vertrieb des Fonds ab und richtet sich in erster Linie nach der Fondsart. Rentenfonds weisen in der Regel einen Ausgabeaufschlag zwischen 2,5% und 3,5% aus, Aktienfonds hingegen berechnen zwischen 4% und 5%.

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