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Anteilswert
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| Anteilswert =
Rückkaufwert |
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Anteilswert von Fonds
Jeder Investmentfonds investiert in verschiedene Wertpapiere. Dies
können sowohl festverzinsliche Papiere, Aktien oder Immobilien
sein. Durch die Kombination der verschiedenen Wertpapiere ist die
Ermittlung eines aktuellen Börsenkurses nicht möglich.
Anteilswert:
Rückkaufswert
Vielmehr wird der Kurs des Investmentanteils täglich nach dem
Ende
des Handels festgestellt. Diese Berechnung erfolgt durch die Depotbank.
Die einzelnen Kurse der im Fonds enthaltenen Wertpapiere werden
ermittelt, hieraus wird das Fondsvermögen berechnet. Dieses
Fondsvermögen wird anschließend durch die gesamte
Anzahl der
ausgegebenen Anteile geteilt.
Dieser Wert ist dann der Anteilswert des Investmentfonds, der so
genannte Rückkaufswert. Ihn kann ein Anteilsinhaber erzielen,
wenn
er den Fonds verkauft.
Die Schwankungsbreiten der Anteilswerte sind natürlich
abhängig von den zugrunde liegenden Wertpapieren. So weisen
Rentenfonds, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren, eine
geringe Schwankungsbreite auf. Aktienfonds hingegen können
ebenso
wie die zugrunde liegenden Aktien hohe Schwankungen aufweisen.
Wollen Inhaber von Fondsanteilen diese verkaufen, ist dies, wie oben
beschrieben, nur zu dem täglich festgestellten Kurs
möglich.
Wer heute eine Verkaufsorder einstellt, erhält jedoch nicht
den
Kurs, der gestern festgestellt wurde, sondern den Kurs von heute. Daher
ist eine genaue Berechnung des ausmachenden Betrages nicht
möglich. Käufer können sich nur die gesamte
Aktienlage
ansehen und hierdurch Rückschlüsse auf die
Entwicklung des
Anteilswertes ziehen.
Auch müssen Orderns, unabhängig ob für einen
Kauf oder
Verkauf, oft bis zu einer bestimmten Zeit bei der Bank eingegangen sein
(meist bis 11 Uhr). Nur dann ist gewährleistet, dass die
Abrechnung noch zu dem Kurs erfolgt, der am Abend festgestellt wird.
Geht die Order später ein, erfolgt die Abrechnung eventuell
erst
am nächsten Arbeitstag. Dies kann bei in turbulenten
Börsenzeiten einiges ausmachen.
Fondsgesellschaften weisen aber neben dem Rückkaufswert (dem
Anteilswert) auch den Ausgabepreis des Fondsanteils aus. Dieser
Ausgabepreis umfasst den Rückkaufswert zuzüglich des
Ausgabeaufschlages. Dieser deckt vor allem die Kosten für den
Vertrieb des Fonds ab und richtet sich in erster Linie nach der
Fondsart. Rentenfonds weisen in der Regel einen Ausgabeaufschlag
zwischen 2,5% und 3,5% aus, Aktienfonds hingegen berechnen zwischen 4%
und 5%.
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