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Anlagevermögen
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| Anlagevermögen:
Die Summe aller Wirtschaftsgüter |
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Als Anlagevermögen wird die Summe aller
Wirtschaftsgüter bezeichnet, die in einer Firma
benötigt werden, um den Geschäftsbetrieb dauerhaft
aufrechtzuerhalten. Das Anlagevermögen teilt sich in
Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Zu
Sachanlagen zählen Grundstücke, Gebäude,
Maschinen und Geschäftsausstattungen. Die Finanzanlagen sind
zum Beispiel Aktien, sowohl eigene, als auch die fremder Firmen.
Schwierig wird es beim immateriellen Vermögen, dazu
zählen Konzessionen, Patente und bereits geleistete
Anzahlungen. Diese gehören zwar der Firma, sind aber im Moment
noch nicht verfügbar, oder es ist noch keine Gegenleistung
erfolgt. Bereits hergestellte Waren und Produkte zählen nicht
zum Anlagevermögen, sondern werden als Umlaufvermögen
separat aufgelistet.
Bilanzposten
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen zählt zu den aktiven Bilanzposten.
In den aktiven Bilanzposten wird alles aufgeführt, was nicht
zum Verkauf bestimmt ist. Detaillierten Aufschluss über das
Anlagevermögen eines Unternehmens gibt die Bilanz. Dort findet
sich eine Aufstellung des gesamten Anlagevermögens unter den
aktiven Bilanzposten wieder. Die Ermittlung erfolgt an einem Stichtag
und kann sich danach schon verändert haben.
Anlagevermögen
genau unter die Lupe nehmen
Im Klartext bedeutet das: Jedes Grundstück und jedes
Gebäude welches im Besitz der Firma ist, lässt sich
in der Bilanz nachlesen. Die Maschinen werden, egal wie alt oder
produktiv, als Anlagevermögen angegeben, ebenso
Ladeneinrichtungen und Büroausstattungen. Diese Zahlen
können allerdings trügerisch sein, da Maschinen auch
einen Zeitwert besitzen und mit den Jahren reparaturanfällig
sind. Der Wert eines Patents ist immer abhängig von
Fortschritt. Die Produktionsverfahren werden heutzutage bereits
patentiert, das hält einige Länder nicht davon ab,
trotzdem zu kopieren. Das Problem bei einem Patent ist, dass bei dessen
Anmeldung genau angegeben sein muss, wie es funktioniert und diese
Daten sind für jeden einzusehen. Spätestens, wenn
jemand aber eine bessere Idee hat, dann fällt der Wert des
eigenen Patents rapide. Wird hingegen Geschmack patentiert, wie zum
Beispiel bei Coca-Cola, dann erfolgt an das Patentamt nur die Abgabe
einer Geschmacksprobe und der genau Inhalt bleibt geheim. Neben den
Grundstückswerten lässt sich beim Aktienbesitz
tagesaktuell deren Wert genau ermitteln, dabei sind Firmen, die viele
ihrer eigenen Aktien besitzen wohl am vertrauenswürdigsten.
Sie vertrauen auf ihren Erfolg. Sollten sich jedoch mehr als 50% der
gesamten Aktien einer anderen Firma in der Bilanz wiederfinden, dann
sollte der Grund dafür genauer hinterfragt werden.
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