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Anlagevermögen



Anlagevermögen  
Anlagevermögen: Die Summe aller Wirtschaftsgüter
 
Als Anlagevermögen wird die Summe aller Wirtschaftsgüter bezeichnet, die in einer Firma benötigt werden, um den Geschäftsbetrieb dauerhaft aufrechtzuerhalten. Das Anlagevermögen teilt sich in Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Zu Sachanlagen zählen Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Geschäftsausstattungen. Die Finanzanlagen sind zum Beispiel Aktien, sowohl eigene, als auch die fremder Firmen. Schwierig wird es beim immateriellen Vermögen, dazu zählen Konzessionen, Patente und bereits geleistete Anzahlungen. Diese gehören zwar der Firma, sind aber im Moment noch nicht verfügbar, oder es ist noch keine Gegenleistung erfolgt. Bereits hergestellte Waren und Produkte zählen nicht zum Anlagevermögen, sondern werden als Umlaufvermögen separat aufgelistet.

Bilanzposten Anlagevermögen

Das Anlagevermögen zählt zu den aktiven Bilanzposten. In den aktiven Bilanzposten wird alles aufgeführt, was nicht zum Verkauf bestimmt ist. Detaillierten Aufschluss über das Anlagevermögen eines Unternehmens gibt die Bilanz. Dort findet sich eine Aufstellung des gesamten Anlagevermögens unter den aktiven Bilanzposten wieder. Die Ermittlung erfolgt an einem Stichtag und kann sich danach schon verändert haben.

Anlagevermögen genau unter die Lupe nehmen

Im Klartext bedeutet das: Jedes Grundstück und jedes Gebäude welches im Besitz der Firma ist, lässt sich in der Bilanz nachlesen. Die Maschinen werden, egal wie alt oder produktiv, als Anlagevermögen angegeben, ebenso Ladeneinrichtungen und Büroausstattungen. Diese Zahlen können allerdings trügerisch sein, da Maschinen auch einen Zeitwert besitzen und mit den Jahren reparaturanfällig sind. Der Wert eines Patents ist immer abhängig von Fortschritt. Die Produktionsverfahren werden heutzutage bereits patentiert, das hält einige Länder nicht davon ab, trotzdem zu kopieren. Das Problem bei einem Patent ist, dass bei dessen Anmeldung genau angegeben sein muss, wie es funktioniert und diese Daten sind für jeden einzusehen. Spätestens, wenn jemand aber eine bessere Idee hat, dann fällt der Wert des eigenen Patents rapide. Wird hingegen Geschmack patentiert, wie zum Beispiel bei Coca-Cola, dann erfolgt an das Patentamt nur die Abgabe einer Geschmacksprobe und der genau Inhalt bleibt geheim. Neben den Grundstückswerten lässt sich beim Aktienbesitz tagesaktuell deren Wert genau ermitteln, dabei sind Firmen, die viele ihrer eigenen Aktien besitzen wohl am vertrauenswürdigsten. Sie vertrauen auf ihren Erfolg. Sollten sich jedoch mehr als 50% der gesamten Aktien einer anderen Firma in der Bilanz wiederfinden, dann sollte der Grund dafür genauer hinterfragt werden.

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